Dr. Olaf Kappelt von der Alternative für Deutschland muss nun auch seine Sitze in der Senftenberger Stadtverordnetenversammlung und im Ortsbeirat Hosena räumen. Einstimmig entschied das der Wahlausschuss der Kreisstadt am Dienstagnachmittag.
Kappelt soll zum Zeitpunkt der Wahl nicht seinen ständigen Wohnsitz in Senftenberg gehabt haben. Das aber ist die Wählbarkeitsvoraussetzungen. Olaf Kapelt beteuert indes, dass das Haus in Hosena, das er im vergangenen Jahr aus der Zwangsversteigerung gekauft hat, sein Hauptwohnsitz sei.
Nächste Niederlage für Kappelt in kürzester Zeit
Für den 66-Jährigen ist der Verlust des Mandates die nächste Niederlage innerhalb kürzester Zeit. Mit gleicher Begründung hatte ihm schon der Kreiswahlausschuss vor zwei Wochen den Sitz im Kreistag Oberspreewald-Lausitz weggenommen. Kappelt war dort der Fraktionsvorsitzende der AfD. Vor gut einer Woche zog er dann eine Klage gegen einen Fraktionskollegen aus dem Stadtparlament zurück, nachdem ihm der Richter zu verstehen gab, dass diese keine Aussicht auf Erfolg habe.
Wahlsieger in Senftenberg und Oberspreewald-Lausitz klagt
Bei der Kommunalwahl Ende Mai war der Büroleiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Jörn König noch der große Gewinner. Bei der Ratsrundenwahl setzten 1773 Wähler ihr Kreuz hinter seinen Namen. Auch bei der Kreistagswahl erhielt er in seinem Wahlbezirk die mit Abstand meisten Stimmen. Das Urteil des Wählers war eindeutig, sagt Olaf Kappelt. Auf jeden Fall werde ich vor dem Verwaltungsgericht gegen meine ungerechtfertigte Mandatsaberkennung kämpfen, kündigt er an. Das Verfahren gegen den Kreis ist bereits anhängig. Über den Widerspruch Kappelts beim Landkreis will der Kreistag in der nächsten Sitzung im September entscheiden, bestätigt Kreiswahlleiterin Petra Borchel.
Verwaltungsgericht schmettert Eilantrag des AfD-Kreischefs Wolf ab
Am Cottbuser Verwaltungsgericht gescheitert ist derweil der AfD-Kreisvorsitzende Silvio Wolf. Seinen Eilantrag, mit dem die Kreiswahlleiterin und der Landeswahlleiter verpflichtet werden sollten, ihn doch noch zur Landtagswahl am 1. September zuzulassen, wies das Gericht zurück. Das bestätigt der Vorsitzende Richter Gregor Nocon. Die AfD hatte am 9. Februar zwar ihren Kandidaten Silvio Wolf gewählt. Auf der am 25. Juni übergebenen Niederschrift der Versammlung fehlte unter anderem aber ausgerechnet die Unterschrift von Versammlungsleiter Olaf Kappelt. Bis zum 15. Juli gelang es der Partei nicht, diese Unterschriften nachzureichen.
Landtagswahl soll gleichzeitig und termingerecht stattfinden
Zuvor hatte auch der Landeswahlausschuss eine Zulassung abgelehnt. Das Gericht hat den Eilantrag als unzulässig angesehen. Nach brandenburgischem Landeswahlrecht könne die Entscheidung, einen Kreiswahlvorschlag nicht zuzulassen, vor der Wahl nur mit der im Gesetz vorgesehen Beschwerde an den Landeswahlleiter angegriffen werden was geschehen ist und nach Durchführung der Wahl gegebenenfalls im Rahmen eines Wahlprüfungsverfahrens überprüft werden, erklärt Nocon. Die maßgebliche Vorschrift des Landeswahlrechts solle gewährleisten, dass die Landtagswahl gleichzeitig und termingerecht durchgeführt werden könne.