LR+LR+Tod im Kosovo
: Neupetershainer Soldatenvater klagt gegen BRD – so hat das OVG entschieden

Nach dem Tod seines Sohnes im Kosovo-Einsatz vor knapp 23 Jahren hat Vater Udo Horn gegen die Bundesrepublik geklagt. Das Cottbuser Verwaltungsgericht wies die Klage auf Eltern-Entschädigung ab. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.
Von
Jan Augustin
Cottbus
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Udo Horn (r.) aus Neupetershain hat gegen das Urteil des Cottbuser Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss gefasst.

Jan Augustin