
Tod im Kosovo: Neupetershainer Soldatenvater klagt gegen BRD – so hat das OVG entschieden
Nach dem Tod seines Sohnes im Kosovo-Einsatz vor knapp 23 Jahren hat Vater Udo Horn gegen die Bundesrepublik geklagt. Das Cottbuser Verwaltungsgericht wies die Klage auf Eltern-Entschädigung ab. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht entschieden.

Udo Horn (r.) aus Neupetershain hat gegen das Urteil des Cottbuser Verwaltungsgerichts Berufung eingelegt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Beschluss gefasst.
Jan Augustin