Ruhestörung in Lauchhammer: Mann nervt mit lauter Musik und legt sich mit Polizei an

Volle Pulle Schlager: Ein Mann hat in Lauchhammer seine Nachbarn mit lauter Schlagermusik genervt. Als die Polizei eingreift, dreht der Mann erst richtig auf. (Symbolbild)
Oliver Berg/dpa- In Lauchhammer störte ein 60-Jähriger Nachbarn mit sehr lauter Schlagermusik.
- Polizei griff in der Grünewalder Straße ein und stellte drei große Musikboxen sicher.
- Der Mann war stark alkoholisiert und kündigte an, die Musik wieder aufzudrehen.
- Danach rief er über zweieinhalb Stunden mindestens 30 Mal Notrufleitstellen an.
- Polizei stellte daraufhin sein Mobiltelefon sicher – Verfahren wegen Notrufmissbrauch und Ruhestörung.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Diese Mugge kam in Lauchhammer gar nicht gut an. Weil ein Mann seine Nachbarn am Freitagnachmittag (24. Juli) mit lauter Musik nervte, rief ein Anwohner die Polizei. In der Grünewalder Straße hatte ein Anwohner vor dem Hauseingang mit drei Musikboxen in der Größe von jeweils etwa 70 mal 50 Zentimetern sehr laute Schlagermusik abgespielt. Die Musik war mitunter in der gesamten Grünewalder Straße zu hören, teilte die Polizeidirektion Süd am Sonntag (26. Juli) mit.
Beim Eintreffen der Beamten war der 60-jährige Schlagerfan stark alkoholisiert. Er kündigte an, dass er, sobald die Einsatzkräfte weg seien, die Musik wieder voll aufdrehen werde. Weil der Mann sich uneinsichtig zeigte, stellten die Polizisten die Musikboxen zur Gefahrenabwehr sicher.
Das ließ sich der 60-Jährige nicht gefallen und rief in der Folge über einen Zeitraum von zweieinhalb Stunden fortlaufend mindestens 30 Mal die Leitstellen von Polizei und Rettung an. Dabei habe er unter dauerhaften Beleidigungen gefordert, dass ihm die Musikanlage wieder ausgehändigt werde.
Daraufhin fuhren die Polizeibeamten erneut zu der Anschrift in Lauchhammer - und stellten das Mobiltelefon des Mannes zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher. Eingeleitet wurden laut Polizei ein Strafverfahren wegen des Missbrauchs von Notrufen sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Ruhestörung.
