
Nach Ausraster in Senftenberger Ausländerbehörde: Hohe Hürde für Zwangseinweisung
Senftenberg(jag) Ein mehrfach straffällig gewordener Mann aus Syrien, der im Landkreis Oberspreewald-Lausitz gemeldet ist, kann nicht ohne Weiteres in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. Das bestätigt Sozialdezernent Alexander Erbert auf Nachfrage. „Ein zwangsweise Unterbringung von Personen stellt in jedem Fall einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen dar. Insofern sind dafür hohe Hürden definiert“, so Erbert. Laut Gesetz dürfen Personen nur zwangsweise untergebracht werden, wenn infolge einer psychischen Erkrankung entweder eine akute Gefahr für das eigene Leben besteht oder wenn eine erhebliche Gefahr für Dritte besteht. „Verbale Äußerungen und Drohungen reichen dabei nicht aus“, betont Erbert. Vor einer zwangsweisen Unterbringung müsse zudem geprüft werden, ob andere Mittel wie Medikamentengabe, psychiatrische Beratung und Entgiftung die Gefahr abwenden können „und ob durch eine Unterbringung als Zwangsmaßnahme überhaupt das Ziel - die Behebung der Gefahrensituation - erfolgen kann“, erläutert Alexander Erbert.