Nur die Tattoos sind geblieben. Ansonsten hat sich der Angeklagte sichtlich verändert. Nicht mehr ganz so muskulös, das schwarze Haar zum Zopf gebunden. Drei Jahre nach dem aufsehenerregenden Urteil gegen ihn muss er sich nun erneut vor dem Cottbuser Landgericht verantworten.
Die erste große Straf...