Ursprünglich sollte er nach dem Willen der drei Eigentümer-Kommunen Senftenberg, Großräschen und Schipkau in naher Zukunft gesprengt werden. Sie erklärten die dauerhafte Rettung des 3000 Tonnen schweren Stahlgiganten für „finanziell nicht machbar“, wie es Schipkaus Bürgermeister Klaus Prietzel (CDU) vor wenigen Tagen gegenüber der RUNDSCHAU erklärte. Die Schäden durch Vandalismus und Diebstahl seien dermaßen groß geworden, sodass der 50 Meter hohe und 170 Meter lange Tagebauriese nicht mehr betreten werden kann.

Von der Absicht den 2002 außer Dienst gestellten Bagger zu sprengen, habe man aus der Zeitung erfahren, hieß es auf Nachfrage aus dem Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum in Wünsdorf. „Der Denkmalwert des Baggers ist schon seit langer Zeit, etwa 2002/2003, erkannt worden. Seinerzeit ist man einfach davon ausgegangen, dass es nicht nötig sei, ihn auf die Denkmalliste zu setzen“, sagt Behörden-Sprecher Christof Krauskopf gegenüber der RUNDSCHAU und erklärt, dass allein schon die Feststellung des Denkmalwertes bedeute, dass das Objekt dadurch geschützt ist.

Nun hat das Landesamt jedoch ganz schnell reagiert, um den stählernen Giganten dem Sprengstoff zu entziehen: „ Am Montag haben wir den Bagger aufgrund des drohenden Verlustes offiziell auf die Denkmalliste gesetzt“, sagt einen Tag später Matthias Braxmann, in der Wünsdorfer Behörde zuständig für Industrie- und Technikdenkmale.

„Das heißt noch nicht, dass der Bagger endgültig gerettet ist. Aber jetzt gibt es eine Möglichkeit, konstruktiv mit den Eigentümern über dessen Zukunft zu sprechen“, erklärt der Fachmann, der den Bagger seinerzeit noch während dessen Betriebs begutachtet hat. Über ihn läge daher ein umfangreiches Gutachten vor.

Doch wie nun weiter? Die drei Kommunen bräuchten für eine Sprengung die denkmalrechtliche Erlaubnis vom Landkreis Oberspreewald-Lausitz als Untere Denkmalschutzbehörde. Diese sei verantwortlich für den Umgang mit diesem nun offiziell als Denkmal eingestuften Baggers. Dies wiederum erfolgt unter Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalpflege als zuständige Denkmalfachbehörde, die nach jetzigem Stand der Dinge einer Sprengung nicht zustimmen dürfte.

Eine Frage steht nun allerdings im Raum: Wie kann der stählerne Riese auch für die kommenden Jahre erhalten werden. Und wie kann dies finanziert werden?

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