
Corona in Oberspreewald-Lausitz: Was Gastronomen in OSL an Himmelfahrt dürfen
Gastronomen zwischen Lübbenau und Senftenberg wollen gern das lukrative Himmelfahrt-Geschäft mitnehmen. Aber was ist erlaubt? Nicht viel, auch wenn die Inzidenz weiter sinkt. Die Corona-Lage in Oberspreewald-Lausitz im Überblick.

An Himmelfahrt bleiben Gaststätten aller Art für den Publikumsverkehr geschlossen; erlaubt sind Abhol- und Lieferdienste. Brandenburg erwägt die Öffnung der Außengastronomie zum Pfingstwochenende.
Patrick Pleul/dpa