LR+LR+Corona in Oberspreewald-Lausitz
: Was Gastronomen in OSL an Himmelfahrt dürfen

Gastronomen zwischen Lübbenau und Senftenberg wollen gern das lukrative Himmelfahrt-Geschäft mitnehmen. Aber was ist erlaubt? Nicht viel, auch wenn die Inzidenz weiter sinkt. Die Corona-Lage in Oberspreewald-Lausitz im Überblick.
Von
jag
Senftenberg
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An Himmelfahrt bleiben Gaststätten aller Art für den Publikumsverkehr geschlossen; erlaubt sind Abhol- und Lieferdienste. Brandenburg erwägt die Öffnung der Außengastronomie zum Pfingstwochenende.

Patrick Pleul/dpa