LR+LR+Corona in Brandenburg und Sachsen
: Streit über Notbetreuung für gefährdete Kinder

Muss man sein Kind verwahrlosen lassen, damit es in die Kita oder den Hort darf? Die Entscheidung über die Notbetreuung sorgt für Diskussionen bei den Eltern.
Von
Rita Seyfert
Senftenberg, Hoyerswerda, Weißwasser
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Wenn eine Gefährdungssituation vorliegt und Eltern diese nicht allein abwenden können, kann die Notbetreuung als Hilfeform gewählt und in einer Kindertageseinrichtung gewährt werden.

dpa/Sebastian Kahnert