ASP um Senftenberg
: Schutzzäune zu verschenken - unter diesen Auflagen

Kostenlos, aber mit Auflagen: Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz gibt Teile des ASP-Schutzzauns ab. Jedoch: Wer etwas haben will, muss diese Bedingungen erfüllen.
Von
Jan Augustin
Senftenberg
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Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest in einem Wald im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Kreis verschenkt diese Zäune jetzt.

Schutzzaun gegen die Afrikanische Schweinepest in einem Wald im Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Der Kreis verschenkt diese ASP-Zäune jetzt.

Steffen Seifert / Landkreis OSL
  • Landkreis OSL gibt Teile des ASP-Schutzzauns kostenlos ab – mit klaren Auflagen.
  • Kostenfrei nur bei Eigenrückbau: mind. 2 km pro Bereich, vollständige Entfernung nötig.
  • Frist für den Rückbau ist der 31. Dezember 2026, Abstimmung mit dem Veterinäramt Pflicht.
  • Eigentümer dürfen Zaun auf eigenem Grundstück behalten, aber ohne Bestandsschutz.
  • Vorprüfung durch untere Bauaufsicht: Lageangaben, Nutzung, Skizzen und Fotos erforderlich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Nach dem Abschluss eines ersten Verfahrens für gebrauchte Weidetore geht der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den nächsten Schritt im Umgang mit dem ASP-Schutzzaun. Wie Kreissprecherin Sarah Werner mitteilt, können Interessierte ab sofort ihr Interesse an der Übernahme von Teilen des ehemaligen Wildschutzzauns bekunden.

Demnach stellt der Landkreis Material unentgeltlich zur Verfügung – allerdings nur unter klaren Voraussetzungen. Der Rückbau erfolgt in Eigenleistung und müsse mit dem Veterinäramt abgestimmt werden. Grundlage seien „genaue Vorgaben“, so Werner.

Hintergrund sind auch neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Landkreis Görlitz. Deshalb werde zunächst ein Teil des Zauns im nördlichen Kreisgebiet zur Übernahme angeboten.

Bedingungen für kostenfreie Übernahme des ASP-Zauns aus OSL

Der Schutzzaun ist technisch aufwendig konstruiert. Er hat eine lichte Höhe von 120 Zentimetern und besteht aus verzinktem Drahtgeflecht mit sogenannten Ursusknoten. Dieses ist am Boden umgeschlagen und mit Erdnägeln fixiert. In regelmäßigen Abständen halten Robinienpfähle die Konstruktion.

Interessierte haben zwei Optionen. Sie können das Material kostenfrei übernehmen, wenn sie den Zaun selbst zurückbauen. Dabei gilt eine Mindestabnahmemenge von zwei Kilometern pro Abbaubereich, kleinere Mengen seien laut Landkreis nur nach Absprache möglich. Der Rückbau müsse vollständig erfolgen, einschließlich der Entfernung von Nägeln und Krampen. Entstehende Löcher seien fachgerecht zu verfüllen. Als Frist nennt der Landkreis den 31. Dezember 2026.

Grundstückseigentümer können ASP-Zaun kostenfrei behalten

Alternativ können Grundstückseigentümer den auf ihrem Land befindlichen Zaun übernehmen. Auch dies ist kostenfrei, allerdings ohne Bestandsschutz. Notwendige Genehmigungen müssten eigenständig eingeholt werden. Für eine Vorprüfung sei eine Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde erforderlich. Dafür sind detaillierte Angaben zu Person, Grundstück und geplanter Nutzung einzureichen.

Der Landkreis betont, dass Teile des Materials für den eigenen Bedarf eingelagert werden. Ziel sei es, bei künftigen Tierseuchenausbrüchen schnell reagieren zu können. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass Abbau oder Übernahme ausschließlich im Rahmen des laufenden Verfahrens und nach vorheriger Abstimmung zulässig sind.

Weitere Informationen stellt der Landkreis online bereit. Ansprechpartner ist das Veterinäramt.

Geforderte Informationen von Antragstellern

Zur Vorprüfung ist eine Stellungnahme der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese kann über die E-Mail-Adresse untere-bauaufsicht@osl-online.de angefordert werden.

Anzugeben sind folgende Informationen: Name, Vorname; Postalische Anschrift; Telefonnummer; E-Mail-Adresse (optional); Vorhabensgrundstück: (bei mehreren Grundstücken alle Grundstücke separat angeben) Gemarkung, Flur, Flurstück, Adresse.

Vorhabensbeschreibung: Kurze Vorhabensbeschreibung, Angabe zur weiterführenden Nutzungsart, Angaben zur Privilegierung (optional: Landwirt/Forstwirt); Angaben zur Betriebsart, Adresse des Betriebs (optional: Landwirt/Forstwirt) Begründung zur weiterführenden Nutzung; Lagedaten/Skizzen/Fotos; Genaue Lage und Länge der besagten Zaunanlage; Skizze der Zaunanlage auf einem Lageplan; Foto der gewünschten Zaunanlage unter Angaben der Beschaffenheit und Höhen.