Sperrung an der A13: Zeitweise Einschränkungen auf der Autobahn Richtung Berlin

Teilweise Sperrung der Autobahn A13 zwischen Dresden und Berlin.
Daniel Preikschat- Baumfällarbeiten auf der A13 Richtung Berlin am 12. und 13. Februar 2025.
- Anschlussstellen Bronkow und Calau betroffen; Sperrungen und Umleitungen geplant.
- Hintergrund: Schutz der brütenden Vögel nach Bundesnaturschutzgesetz.
- Pendler müssen sich auf längere Fahrtzeiten einstellen.
- Arbeiten finden von 8 bis 14 Uhr (Bronkow) und 8 bis 11 Uhr (Calau) statt.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
In dieser Woche müssen sich Pendler auf der Strecke Cottbus in Richtung Berlin auf längere Fahrtzeiten einstellen. Nach Angaben der Autobahn Nordost wird es Verkehrseinschränkungen auf der A13 geben. Der Hintergrund sind notwendige Baumfällarbeiten direkt an der Fahrbahn. Wo und wann genau wird die A13 gesperrt?
Die Autobahn Nordost muss notwendige Fällarbeiten an Gefahrbäumen vornehmen.
Anschlussstellen Bronkow und Calau gesperrt
Verkehrsteilnehmer müssen deshalb am 12. und 13. Februar mit Einschränkungen auf der A13 in Fahrtrichtung Berlin rechnen. Betroffen sind die Anschlussstellen Bronkow und Calau.
Am 12.02.2025 von 8 bis 14 Uhr wird die Anschlussstelle Bronkow in Fahrtrichtung Berlin gesperrt sein.
Für den Autobahnverkehr (abfahrender Verkehr) aus Richtung Dresden kommend wird die Umleitung über die nächste AS (Calau) zurück zur AS Bronkow ausgewiesen.
Für den auffahrenden Verkehr wird an der L61 die Umleitung U31 zur AS Calau ausgewiesen.
Am 13.02.2025 von 8 bis 11 Uhr wird die Abfahrt der Anschlussstelle Calau in Fahrtrichtung Berlin gesperrt sein. Entsprechende Umleitungsempfehlungen werden ausgeschildert.
Für den Autobahnverkehr (abfahrender Verkehr) aus Richtung Dresden kommend wird die Umleitung über die nächste AS (Kittlitz) zurück zur AS Calau ausgewiesen.
Die Auffahrt der AS Calau auf die A13 in Richtung Berlin ist von der Sperrung nicht betroffen.
Erlaubt ist das Fällen eines Baumes von Oktober bis einschließlich Februar. In den übrigen Monaten ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten.
Diese Regelung sorgt dafür, dass brütende Vögel ihren Nachwuchs ungestört aufziehen können.
