Kommunalpolitik
: Vetschau will Zweitwohnsteuer-Satzung ändern

Die Satzung der Stadt Vetschau über die Erhebung einer Zweitwohnsteuer soll geändert werden. Hintergrund ist eine Klage Bungalowbesitzers aus dem Jahr 2019.
Von
Rüdiger Hofmann
Vetschau
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Wer zwei Wohnungen in unterschiedlichen Orten hat, muss für den Zweitwohnsitz unter Umständen Steuern zahlen. Aufgrund der Klage eines Bungalowbesitzers gegen die Zweitwohnungsteuer will Vetschau seine Satzung zur Erhebung der Steuer ändern.

Andrea Warnecke/dpa

Die Satzung der Stadt Vetschau über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer soll geändert werden. Dafür stimmten im jüngsten Hauptausschuss alle anwesenden sieben Abgeordneten. Endgültig entscheidet die Stadtverordnetenversammlung am 19. März über die vom Fachbereich Finanzen der Verwaltung eingereichten Beschlussvorlage.

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 7. Juni 2019 zur Klage eines Bungalowbesitzers gegen die Zweitwohnungsteuer hatte der Städte- und Gemeindebund Brandenburg im Oktober 2019 empfohlen, den Begriff „Wasserversorgung“ durch den der „Trinkwasserversorgung“ zu ersetzen. Ohne den Passus einer ordnungsgemäßen Trinkwasserversorgung in der Satzung dürfte Vetschau keine Zweitwohnungssteuer erheben. „Daher muss der neue Passus künftig in der Satzung verankert werden, um diese rechtssicherer zu machen“, erklärt Bürgermeister Bengt Kanzler (parteilos) im Hauptausschuss.

Vetschau definiert Zweitwohnung-Begriff neu

Der Begriff einer Zweitwohnung würde also neu gefasst werden. Als Zweitwohnung im Sinne der Satzung gilt dann jeder umschlossene Raum mit mindestens 23 Quadratmetern Wohnfläche, der über Strom- oder eine vergleichbare Energieversorgung, eine Trinkwasserversorgung sowie die Möglichkeit der Toilettennutzung in vertretbarer Nähe und mindestens ein Fenster verfügt und damit wenigstens vorübergehend zum Wohnen geeignet ist. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung auch nicht dadurch, dass ihr Inhaber sie zeitweilig nicht oder zu einem anderen Zweck nutzt, heißt es in der Vorlage.

Die ursprüngliche Satzung der Stadt Vetschau über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer stammt vom 23. November 2017.