E-Roller in Lübbenau
: Polizei stoppt 13-Jährigen mit über 50 km/h

In Lübbenau hat die Polizei einen 13-Jährigen auf einem E-Roller erwischt. Der Junge war zu schnell unterwegs, der Scooter technisch verändert - auch der Vater steht im Fokus.
Von
Thomas Seifert
Lübbenau
Jetzt in der App anhören
Polizeikontrolle

Der Polizei fiel in Lübbenau ein 13-Jähriger auf einem manipulierten E-Roller auf. Warum die Polizei nun auch gegen den Vater des Jungen ermittelt. (Symbolfoto)

Jan Woitas/dpa
  • Polizei stoppte in Lübbenau einen 13-Jährigen auf einem manipulierten E‑Roller.
  • Der Junge fuhr über 50 km/h – Mindestalter war nicht erreicht und das Fahrzeug war verändert.
  • Kontrolle am Montag, 31. August 2026, auf der Dr.-Albert-Schweitzer-Straße.
  • Es läuft ein Strafverfahren, die Nutzung wurde untersagt – auch gegen den Vater wird ermittelt.
  • Regeln in Deutschland: Mindestalter 15, Führerschein AM, Haftpflicht und Kennzeichen erforderlich.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

In Lübbenau (Landkreis Oberspreewald-Lausitz) hat die Polizei einen jungen E-Roller-Fahrer gestoppt. Er war am Montag, 31. August 2026, gegen 16.40 Uhr mit dem Fahrzeug auf der Dr.-Albert-Schweitzer-Straße unterwegs, als er den Beamten durch seine Fahrweise auffiel. Er fuhr viel zu schnell. Die Polizisten hielten den Jugendlichen noch vor seinem Wohnhaus an.

Bei der Kontrolle durch die Polizei stellte sich heraus: Der Junge ist erst 13 Jahre alt. Damit hatte er das gesetzliche Mindestalter für die Nutzung des E-Rollers noch nicht erreicht. Zudem war das Fahrzeug technisch verändert worden und fuhr mehr als 50 Kilometer pro Stunde.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren ein und untersagten dem Jugendlichen die weitere Nutzung des Fahrzeugs. Auch gegen den Vater des Jungen wird nun ermittelt. Der Mann gab an, den E-Roller für seinen Sohn gekauft und dessen Nutzung erlaubt zu haben. Damit rückt jetzt auch die Frage nach Versicherung, Mindestalter und Führerscheinpflicht in den Fokus.

Es gelten klare Regeln für das Fahren von E‑Rollern

Für das Fahren mit einem E-Roller gelten in Deutschland klare Regeln. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ein Führerschein der Klasse AM ist erforderlich. Und um einen E-Roller fahren zu dürfen, sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen und ein gültiges Versicherungskennzeichen am Fahrzeug anbringen. Fährt man einen E‑Roller, ist die Betriebserlaubnis oder der Versicherungsnachweis mitzuführen.

Gerade bei technisch veränderten Fahrzeugen drohen zusätzliche Konsequenzen, wenn Geschwindigkeit und Zulassung nicht mehr den Vorschriften entsprechen.

Verstöße beim Fahren mit E-Rollern können teuer werden

Die Polizei verweist immer wieder auf Vorfälle mit jungen Fahrern, unversicherten Fahrzeugen und deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Solche Verstöße können nicht nur teuer werden, sondern auch strafrechtliche Folgen haben.

Wer einen E-Roller nutzt, sollte deshalb vor der Fahrt prüfen, ob Alter, Versicherung und Technik den Vorgaben entsprechen. Andernfalls drohen Bußgelder, Strafverfahren und das sofortige Fahrverbot.

Kleine E-Roller (E-Scooter) werden immer beliebter. Nach Zahlen des Bundesamtes für Statistik gibt es in deutschen Privathaushalten bereits mehr als 1,4 Millionen solcher Fahrzeuge. Noch beliebter sind E‑Bikes. Deren Zahl ist mit 12,2 Millionen fast neunmal so hoch wie die der Scooter. In jedem fünften Haushalt (20,6 Prozent) gibt es mittlerweile mindestens ein E-Bike (Stand: 2023).