
Amtsgericht Lübben: 60-Jähriger Hartz IV Empfänger wegen Betrugs verurteilt
Knapp drei Monate hatte sich ein 60-jähriger Hartz-IV-Empfänger im Ausland aufgehalten und trotzdem weiter Leistungen bezogen. Von seiner Reise informierte er das Jobcenter zunächst nicht. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht Lübben wegen Betrugs.

Wer dem Arbeitsamt einen längeren Auslandsaufenthalt nicht meldet und trotzdem weiterhin Hartz IV bezieht, macht sich strafbar. Das Amtsgericht Lübben verhandelt nun solch einen Betrug.
Jan Woitas