
Amtsgericht Cottbus: Auch Bruce Lee muss sich in Calau an das Waffengesetz halten
Er selbst sagt von sich, er sei „besser als Bruce Lee“. Polizei und Gericht kann ein Calauer damit nicht überzeugen. Die Waffe, die er – wie der berühmte Kampfsportler aus dem Fernsehen – mit sich führte, ist in Deutschland verboten. Nicht der einzige Grund, dem Mann den Prozess zu machen.

So sieht ein Nunchaku aus. Das des Angeklagten aus Calau war angeblich selbst gebaut. Strafbar ist der Besitz in jedem Fall.
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