Wasser im Spreewald
: Lage verschärft – LDS verbietet Wasserentnahme jetzt komplett

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern im Spreewald erlassen. So kritisch ist die Situation.
Von
Daniel Jander
Lübben
Jetzt in der App anhören
Eine Frau bewässert Beete mit Wasser aus einem Brunnen. (Symbolbild) Besitzer von Gartenbrunnen zahlen in Brandenburg nichts. Sie dürfen nur kleine Mengen fördern. Allerdings – das kontrolliert niemand. Sollte sich das ändern?

Eine Frau bewässert Beete in einem Kleingarten in Leipzig mit Wasser aus einem Brunnen. Kleingärtner in Mitteldeutschland haben nach der langanhaltenden Trockenheit mit Wassermangel zu kämpfen. Nicht alle haben einen eigenen Brunnen und alleine mit dem in Wasserfässern gesammeltem Oberflächenwasser ist die Bewässerung schwierig. Für offene Gewässer gilt in fast ganz Sachsen beispielsweise ein Wasserentnahmeverbot. Kleingärtner sorgen sich um ihre Pflanzen. (zu dpa Mulchen und richtig gießen: Kleingärtner kämpfen gegen Trockenheit) +++ dpa-Bildfunk +++

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat ein komplettes Wasserentnahmeverbot verhängt. Damit verschärft die Behörde die bisherige Regelung.

Hendrik Schmidt/dpa
  • Landkreis Dahme-Spreewald verhängt 24-Stunden-Verbot für Wasserentnahme aus Oberflächengewässern.
  • Grund: Niedrigwasser in Spree und Dahme durch ausbleibende Niederschläge und hohe Temperaturen.
  • Betroffene Gebiete: u. a. Märkische Heide, Lübben, Luckau und Unterspreewald.
  • Abflusswert der Spree am Pegel Leibsch seit Juni 2025 dauerhaft zu niedrig.
  • Ziel: Wasserführung stabilisieren, Wasserqualität schützen, Verschärfung der bisherigen Regelung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Im Spreewald gilt jetzt ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern. Die Untere Wasserbehörde hat per Allgemeinverfügung Wasserentnahmen komplett eingeschränkt. Das teilte der Landkreis mit.

Die Niedrigwassersituation in den Einzugsgebieten der Spree und der Dahme habe sich weiter verschärft. Aufgrund ausbleibender Niederschläge habe der Landkreis Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde eine Allgemeinverfügung zum ganztägigen Verbot für die Entnahme von Wasser aus den Oberflächengewässern erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde am Donnerstag (3. Juli)  im Amtsblatt (Nr. 14–2025) des Landkreises veröffentlicht.

Das Entnahmeverbot erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Märkische Heide, des Amtes Unterspreewald, des Amtes Lieberose/Oberspreewald, der Stadt Lübben, der Stadt Luckau und der Gemeinde Heideblick.

Abflusswert der Spree dauerhaft zu niedrig am Pegel Leibsch

Zur Begründung erklärt der Landkreis, der maßgebliche Abflusswert in der Spree am Pegel Leibsch sei infolge anhaltend geringer Niederschläge und hoher Temperaturen seit dem 19. Juni 2025 dauerhaft unterschritten worden. Zur Stabilisierung des Mindestabflusses seien bereits die Wasserabgaben aus den verfügbaren sächsischen Speichern sowie der Talsperre Spremberg erhöht worden. Eine weitere Erhöhung sei jedoch nicht möglich, ohne die Speicherstände kritisch zu senken. Zusätzlich wurden den Angaben zufolge die Ausleitungen entlang der Spree sowie an den Nebengewässern weiter reduziert.

Um einem weiteren Rückgang der Wasserführung und der Verschlechterung der Wasserqualität entgegenzuwirken, sei die Einschränkung durch ein ganztägiges Wasserentnahmeverbot per Allgemeinverfügung erforderlich.

Die bisher gültige Allgemeinverfügung vom 17. Juni 2025 (Amtsblatt 13/2025) wird aufgehoben und durch die neue Allgemeinverfügung ersetzt. In den betroffenen Gebieten galt bislang ein Verbot von 8 bis 20 Uhr. Jetzt wurde sie verschärft und gilt 24 Stunden am Tag.