Videoüberwachung in Lübben
: Kamera für das Grundstück, Profi gibt Tipps

Private Videoüberwachung verspricht mehr Sicherheit. Doch der Einsatz von Kameras ist nicht grenzenlos erlaubt. Experte Christoph Paschke aus Lübben ordnet ein.
Von
Stefan Staindl
Lübben
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Christoph Paschke, Sicherheitstechnik Paschke

Dipl.-Ingenieur Christoph Paschke führt in Lübben ein Sicherheitsunternehmen. Er erklärt, was bei Kameras auf einem privaten Grundstück erlaubt ist.

Stefan Staindl
  • Private Kameras dürfen nur das eigene Grundstück filmen – Nachbarflächen und öffentlicher Raum nicht.
  • Hinweisschild ist Pflicht: Es muss vor Betreten des überwachten Bereichs gut erkennbar sein.
  • Reihenhaus: Erlaubt ist nur der eigene Eingang. Austausch mit Nachbarn kann Konflikte vermeiden.
  • Kameras schrecken ab, verhindern aber keinen Einbruch. Kombination mit Alarmanlage erhöht Schutz.
  • Systeme reichen von WLAN mit Cloud bis verkabelt mit Rekorder, Kosten variieren je nach Ausstattung.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ob an der Haustür, im Garten oder in der Einfahrt: Videoüberwachung im eigenen Zuhause wird immer beliebter. Doch nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch erlaubt.

Laut dem Tätigkeitsbericht Datenschutz im Land Brandenburg gab es im Jahr 2025 insgesamt 431 Beschwerden zum Thema Videoüberwachung, vorwiegend über in der Nachbarschaft installierte Videokameras.

„Grundsätzlich darf eine Kamera nur das eigene Grundstück erfassen“, sagt Dipl.-Ing. Christoph Paschke. Seit 36 Jahren plant, realisiert und wartet er mit seiner Firma zielgerichtet Sicherheitstechnik. „Um festzustellen, was meine Kamera filmt, muss ich nur auf den Monitor schauen und kann die Kamera entsprechend einstellen. Das Nachbargrundstück sowie öffentliche Plätze und Wege dürfen nicht aufgenommen werden, sonst greife ich in das Persönlichkeitsrecht anderer ein.“

Hinweisschild muss über Kamera auf Grundstück informieren

Auch bei einem Reihenhaus dürfe nur der eigene Eingangsbereich gefilmt werden. Der benachbarte Hauseingang darf laut Paschke nicht per Kamera überwacht werden. „Videoüberwachung kann zwar vor Einbruch und Vandalismus schützen sowie Personen und Sachwerte sichern, sie darf jedoch nur den eigenen, persönlichen Bereich erfassen.“

Um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, sollte es zwischen Nachbarn ein gewisses Vertrauensverhältnis geben. „Wer eine Kamera installiert hat, kann dem Nachbarn am Monitor zeigen, was sie aufnimmt, um zu verdeutlichen, dass kein fremdes Grundstück überwacht wird. Im Zweifel hilft vor allem das Gespräch. Denn nichts ist schlimmer als zerstrittene Nachbarn. Wichtig ist, dass man aufeinander achtet und bei Auffälligkeiten miteinander redet. Das ist letztlich auch der größte Sicherheitsgewinn.“

Wer unsicher sei, sollte einfach den Nachbarn ansprechen und fragen, ob er einen Blick auf die Aufnahmen werfen dürfe. „Ein Recht darauf gibt es jedoch nicht. Ob der Nachbar das zeigt, bleibt ihm überlassen. Wer allerdings nichts zu verbergen hat, wird sich meist offen zeigen.“

Wie Christoph Paschke sagt, muss man jedoch ein Hinweisschild anbringen, das auf die Kameraüberwachung und die Datenspeicherung hinweist. „Das Schild muss so angebracht sein, dass es bereits vor Betreten des überwachten Bereichs wahrgenommen werden kann. Am Grundstückseingang muss daher deutlich erkennbar darauf hingewiesen werden, dass der Bereich videoüberwacht wird.“

Kameratrappen seien wenig sinnvoll und herausgeworfenes Geld. Einbrecher würden den Schwindel sofort erkennen.

Laut Christoph Paschke schrecke eine Kamera vielleicht ab, verhindere aber keinen Einbruch. Die professionell vorgehenden Einbrecher seien oft vermummt, trügen Motorradhelme und seien daher nicht zu erkennen. Vor Gericht könnten die Aufzeichnungen selbst einen Täter womöglich in die Enge treiben und zu einem Geständnis bewegen, reichten jedoch oft nicht aus, um ihn zweifelsfrei zu überführen.

Kameras sind mit einer Einbruchmeldeanlage kombinierbar

Daher sei es effektiver, eine Kamera mit einer Einbruchmeldeanlage zu kombinieren. „Eine Alarmanlage meldet einen Einbruch direkt, etwa wenn eine Fensterscheibe eingeschlagen wird. Der Alarm wird dann auf dem Smartphone angezeigt oder bei einem Wachdienst, der allerdings zusätzliche Kosten verursacht. Dieser würde Mitarbeiter zum Haus schicken, um die Lage zu überprüfen. Im Vorfeld kann er sich auf das Kamerabild aufschalten und prüfen, ob tatsächlich ein Einbruch vorliegt oder nur ein Fehlalarm.“

Wenn die Privatperson über einen Alarm informiert werde und selbst nicht vor Ort sei, könne sie auch einen Nachbarn bitten, nachzusehen. „Wer einen Einbruch bemerkt, sollte viel Lärm machen und die Polizei rufen. Wichtig ist, nicht den Helden zu spielen: Einbrecher können skrupellos sein. Man sollte sich ihnen nicht in den Weg stellen. Dinge sind ersetzbar, das eigene Leben nicht.“

Eine Überwachungskamera hängt an einer Fassade: ILLUSTRATION - Ob sie vor Einbrüchen schützt? Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. (zu dpa: «Urteil: Schwenkbare Kamera am Haus ist unzulässig») Foto: Christin Klose/dpa-mag - Honorarfrei nur für Bezieher des Dienstes dpa-Magazin +++ dpa-Magazin +++

Eine Überwachungskamera hängt an einer Fassade. Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen.

Christin Klose/dpa-mag/dpa

Für Einfamilienhäuser gebe es verschiedene Kamerasysteme. Möglich seien etwa WLAN-Kameras mit entsprechender App, die ihre Aufzeichnungen in der Cloud speichern. Sie kosten zwischen 300 und 800 Euro.

Daneben gebe es hochwertige, verkabelte Kamerasysteme mit Rekorder. Ihr Vorteil: Stromversorgung und Datenübertragung laufen über ein einziges Kabel. Solche Anlagen kosten zwischen 1000 und 2500 Euro. Professionelle Systeme liegen je nach Größe bei 2500 bis 6000 Euro.

Im Spreewald nehmen private Videoüberwachungen zu

Wie Christoph Paschke sagt, sollte jedoch eine erste Maßnahme immer ein mechanischer Einbruchschutz sein. Er spricht von einer stabilen Haustür, von stabilen Fenstern mit verschließbaren Griffen und Rollläden. Die zweite Maßnahme sei dann der elektronische Schutz über eine Alarmanlage.

Im Spreewald nehmen private Videoüberwachungen seinen Angaben zufolge zu, weil viele aus der Ferne sehen wollten, wie es um Haus und Grundstück bestellt sei – aus einem Gefühl der Sicherheit heraus.