
Lübben: Zwei Jahre keine Gebühren für Händler und Gastronomen
Lübben erhebt für zwei Jahre keine Sondernutzungsgebühr für Händler und Gastronomen, die Tische und Stühle im Gehwegbereich der Stadt aufstellen. Eine Genehmigungspflicht bleibt jedoch bestehen.

Vor allem im Sommer beliebt und mit Corona-Abstandsregeln fast notwendig, sind Tische und Stühle auf dem Gehweg vor Restaurants in Lübben.
Katrin Kunipatz