Kommunalpolitik: Plan für neue Garagenverwaltung in Lübben

Garagenkomplex am Kleinen Hain.
Katrin KunipatzDie Stadt Lübben muss die Garagenverwaltung neu regeln. Die jetzt übliche Trennung zwischen dem Eigentümer der Fläche und dem Besitzer der Garage ist bei bestehenden Verträgen akzeptiert. Wechselt jedoch der Garageneigentümer kommt kein neuer Pachtvertrag zustande, sondern die Stadt übernimmt die Garage in ihr Eigentum und kann sie vermieten. Doch dafür gebe es in der Stadtverwaltung im Moment keine Ressourcen. Deshalb will die Stadt mit ihrer Tochter der Lübbener Wohnungsbaugesellschaft (LWG) einen Verwaltervertrag schließen und möglicherweise auch die Garagen an die LWG übertragen.
Verwaltung der Garagen in Lübben ist ein emotionales Thema
„Ein emotionales Thema„, stellt Peter Rogalla (Linke) in der jüngsten Stadtverordnetenversammlung fest. Die fünf anwesenden Garagenbesitzer hören vorerst zu. In der Einwohnerfragestunde hat zuvor keiner eine Frage gestellt.
Auf Nachfrage der Stadtverordneten bestätigte Kämmerin Marita Merting, dass es mit der LWG eine gute und konstruktive Zusammenarbeit gebe. Vorerst soll es beim Verwaltervertrag bleiben, der den Stadtverordneten wieder vorgelegt wird, so Merting. Für Jens Richter (CDU) stellt die geplante Garagenverwaltung durch die LWG kein Problem dar. Er fordert jedoch, dass vor der Übertragen von Garagen oder Flächen ins Eigentum der LWG die Stadtverordneten eingebunden werden. Rogalla empfiehlt der Stadtverwaltung Lübben, mit Kommunen zu sprechen, die den Prozess bereits durchlaufen haben.