Kinderpornos auf Handy: Mann aus Bestensee vor Gericht – so lautet das Urteil

In Königs Wusterhausen musste sich ein 30-jähriger Mann aus Bestensee wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor dem Amtsgericht verantworten. (Symbolfoto)
Sebastian Gollnow/dpaDie Mütze tief in die Stirn gezogen, stapft ein großer Mann mit ernstem Gesichtsausdruck ins Amtsgericht Königs Wusterhausen. Der Angeklagte ist ein paar Minuten zu spät, während der Wartezeit hat sein Strafverteidiger den Richter um ein Verständigungsgespräch gebeten.
Die Verhandlung wegen Verbreitung, Beschaffung und Besitz von kinderpornografischen Videos und Fotos beschäftigt sich mit einem Fall aus Bestensee. 32 solcher Dokumente soll der Angeklagte zwischen 2018 und 2022 heruntergeladen und weit mehr auf seinen Handys und seinem Rechner gespeichert haben. Außerdem soll er 16 der Dateien an Dritte weitergegeben haben.
Der Sportschütze aus Bestensee lebt noch bei seinen Eltern
„Sitz“, befiehlt der Verteidiger dem 30-Jährigen beim Verhandlungstermin am Mittwoch (15. Januar) nach einem kurzen Zwischengespräch vor dem Saal und deutet auf eine Bank. Vornübergebeugt, die Ellenbogen auf die Knie gestützt und mit gesenktem Blick, wartet der Angeklagte, bis er aufgerufen wird. Seine langen schwarzen Haare sind im Nacken zu einem strubbeligen Knoten zusammengebunden, er trägt einen Kapuzenpullover und saubere Turnschuhe.
Der Angeklagte ist Kfz-Mechatroniker, lebt bei seinen Eltern, zockt gerne an der Spielkonsole und ist Sportschütze. Er gesteht, die kinderpornografischen Fotos und Filme besessen zu haben.
„Ich wusste nicht, dass Daten auf dem Rechner sind. Muss bei der Datensicherung passiert sein“. Er spricht so leise, dass der Richter mehrmals nachhaken muss. Zu den Daten auf seinem Handy sagt der Angeklagte: „Ich weiß nicht, warum ich das gemacht hab“. Die Bilder stammten aus diversen Gruppen. „Wie ich da reingekommen bin, weiß ich selber nicht.“

Der Richter erlaubt den Saal 1 im Amtsgericht Königs Wusterhausen nur im leeren Zustand zu fotografieren. Hier wird ein Mann wegen kinderpornografischen Dateien verurteilt.
Maria HäußlerDer Richter erwidert, dass es sich schließlich um einen Tatzeitraum von dreieinhalb Jahren handelte. „Das muss ein unglaublicher Aussetzer gewesen sein“, sagt der Angeklagte nur.
Videos und Fotos von Kindern unter 14 Jahren
Die Videos zeigen laut Anklage Kinder, die offensichtlich unter 14 Jahren sind, beim Geschlechtsverkehr mit Erwachsenen oder sie posieren nackt. „Trifft das zu? Oder müssen wir uns jede Datei antun?“, fragt der Richter den Angeklagten. Dieser nickt.
Der Richter blättert in einem dicken Ordner, um zwei der Fotos exemplarisch in Augenschein zu nehmen. Die Schöffen neben ihm blicken darauf und nicken zweimal stumm, um zu signalisieren, dass sie das Bild zur Kenntnis genommen haben.
Der Staatsanwalt fragt, ausdrücklich außerhalb des Protokolls, ob der Angeklagte sich Gedanken um seine Sexualität gemacht habe und empfiehlt einen Psychologen. „Nehmen Sie das in Angriff“, sagt er mit Nachdruck.
Es gibt Hilfsprogramme für Menschen, die sich zu Kindern hingezogen fühlen. Viele Experten sind der Meinung, Pädophilie sei nicht heilbar. Deshalb steht im Fokus einer Therapie meist, kein Täter zu werden und den Leidensdruck der Patienten zu verringern. Der Konsum von kinderpornografischen Inhalten fördert den Missbrauch an Kindern. Pädophile sind nicht gleich Pädokriminell. Ein Drittel bis zur Hälfte der Missbrauchstäter haben laut dem klinischen Sexualpsychologen Christoph J. Ahlers keine pädophile Sexualpräferenz.
Prozess wegen Kinderpornos: Bewährungsstrafe gefordert
Der Staatsanwalt fordert in seinem Plädoyer zwei Jahre auf Bewährung. Zur Begründung führt er die Wiederholung und die Länge des Tatzeitraums an. Die Aussage wertet der Staatsanwalt als „vollumfängliches Geständnis“. Bei solchen Taten müsse man zwischen den Zeilen lesen. Im Gegensatz zu einem Raub hätten Angeklagte in solchen Fällen selten eine Begründung. „Das hängt mit der Psychologie zusammen“, sagt er. Strafmildernd sei außerdem, dass die Taten Jahre zurückliegen. „Das ist staatliches Verschulden, wir sind personell völlig überlastet.“
Der Verteidiger argumentiert vor allem mit den hohen Kosten des Sachverständigen. 125 Euro pro Stunde habe er gekostet, 14.000 Euro muss der Angeklagte bei einer Verurteilung dafür bezahlen.
Zwei Jahre auf Bewährung und Therapieempfehlung
Der Richter fragt den Angeklagten schließlich nach seinen letzten Worten. Der hebt resigniert die Schultern und nuschelt etwas Richtung Richter.
Das Urteil folgt weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft. Eine Gesamtstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, mit drei Jahren Bewährungszeit. Besonders hart würde die Weitergabe von Fotos per WhatsApp bestraft. Für die Kosten des Sachverständigen führt der Richter das „Verursacherprinzip“ an, dies sei kein Grund für eine mildere Strafe. Zum Schluss merkt er noch an, dass er den Ratschlag des Staatsanwalts für sinnvoll hält, sich beim Arzt die Überweisung für eine Therapie zu holen.
Der Verteidiger und der Angeklagte erklären, dass sie auf Rechtsmittel verzichten, damit ist das Urteil des Amtsgerichtes rechtskräftig.


