Igel in Dahme-Spreewald
: Betrieb von Mährobotern nachts in LDS verboten

Der Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) untersagt das Rasenmähen mit einem Mähroboter in der Nacht. Grund ist der Igelschutz.
Von
Daniel Jander
Lübben
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ARCHIV - Igel werden von Mährobotern schnell übersehen. Bereits kleine Hautverletzungen können für die Tiere lebensbedrohlich sein. (zu dpa: «Mähroboter im Garten: Ein Risiko für Igel») Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Igel werden von Mährobotern schnell übersehen. Bereits kleine Hautverletzungen können für die Tiere lebensbedrohlich sein. Der Landkreis Dahme-Spreewald untersagt den Betrieb von Mährobotern in der Nacht.

dpa
  • Landkreis Dahme-Spreewald verbietet Mähroboter in Nacht- und Dämmerungsstunden.
  • Verbot gilt: ab 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
  • Begründung ist Igelschutz – hohe Verletzungsgefahr für Igel und andere Kleintiere.
  • Geräte arbeiten leise und erkennen Kleintiere nicht zuverlässig, Igel fliehen nicht.
  • Der europäische Igel gilt als besonders geschützt und steht auf der Vorwarnliste.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der Landkreis Dahme-Spreewald hat als untere Naturschutzbehörde eine Allgemeinverfügung, die den Betrieb von Mährobotern in den Nacht- und Dämmerungsstunden verbietet. In einer Mitteilung heißt es, das Verbot gilt in der Zeitspanne zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages.

Hierfür seien die aktuellen, durch den Deutschen Wetterdienst für Berlin-Brandenburg ausgewiesenen Dämmerungszeiten maßgeblich.

Durch den Einsatz von autonomen Mährobotern in den Nacht- und Dämmerungsstunden bestünde eine erhebliche Verletzungs- und Tötungsgefahr für den Igel, weitere Kleinsäuger, Amphibien, Reptilien und andere Kleintiere, die vorwiegend in dieser Zeitspanne aktiv sind.

LDS verbietet Einsatz von Mährobotern in der Nacht

Der europäische Igel ist als in Deutschland heimisches Säugetier als besonders geschützte Art erfasst. Er ist auf der Roten Liste der gefährdeten Säugetiere des Bundesamtes für Naturschutz bereits auf der Vorwarnliste vermerkt.

Die Entscheidung wird vom Landkreis damit begründet, dass Mähroboter, die in den Abend- und Nachtstunden unbeaufsichtigt ihre Arbeit verrichten, für diese nachtaktiven Tiere eine maßgebliche Gefahrenquelle sind. Die geräuscharm arbeitenden Geräte würden von den Tieren erst spät wahrgenommen und seien technisch nicht ausreichend ausgereift, um Kleintiere zweifelsfrei vor einem Kontakt zu erkennen.

Im Falle des Igels kommt laut Landkreis erschwerend hinzu, dass beim Bemerken der Gefahr kein Fluchtreflex ausgelöst wird, sondern dieser zusammengerollt auf der Stelle verharrt. Schwere Schnittverletzungen – oftmals mit Todesfolge – seien in der Regel unvermeidlich.