Haasenburg-Heime Brandenburg: Schließung war rechtswidrig – Land scheitert mit Berufung

Zuletzt hatte sich das Verwaltungsgericht Cottbus im November 2023 mit einer Klage der Haasenburg GmbH gegen das Brandenburger Jugendministerium befasst. (Archivfoto)
Michael HelbigIst das nun tatsächlich das Ende des jahrelangen Rechtsstreits zwischen der Haasenburg GmbH und dem Land Brandenburg? Eine weitere Gerichtsentscheidung legt diese Vermutung zumindest nahe.
Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Cottbus Ende November 2023 geurteilt, dass der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis für ihre drei Jugendhilfeeinrichtungen im Land Brandenburg nicht hätte entzogen werden dürfen. Eine Berufung gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu.
Beschwerde gegen das Urteil der Richter in Cottbus
Der Beklagtenseite, dem Brandenburger Jugendministerium, blieb also nur der Gang zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) – mit einer Nichtzulassungsbeschwerde im Gepäck. Eine solche Beschwerde war das einzige ihr in diesem Fall zur Verfügung stehende Rechtsmittel, um doch noch die Möglichkeit für eine Berufung gegen das Urteil der Cottbuser Richter zu erwirken.
Inzwischen steht fest: Das OVG hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Landes Brandenburg abgelehnt. Mit diesem Beschluss sind die Rechtsmittel für das Land Brandenburg ausgeschöpft.
Die laut Verwaltungsgerichtsordnung (Paragraf 124, Absatz 2) verlangten Voraussetzungen liegen nicht vor, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus gegen die Entziehung der Betriebserlaubnis für die Haasenburg-Einrichtungen im Jahr 2023 rechtskräftig.
Haasenburg-Heime mussten in Brandenburg schließen
Die Haasenburg GmbH hatte bis zu dieser Zeit in Brandenburg an drei Standorten Jugendhilfe-Einrichtungen mit zuletzt insgesamt 114 Plätzen betrieben; davon 60 für optional geschlossene Unterbringung. Das Jugendministerium hatte im Dezember 2013 den Entzug der Betriebserlaubnisse für die Heime angewiesen. Alle drei Brandenburger Haasenburg-Standorte – in Neuendorf am See, in Jessern am Schwielochsee (beide Landkreis Dahme-Spreewald) und in Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland – mussten daraufhin schließen.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) hatte zuletzt vor dem Verwaltungsgericht Cottbus die einstige Entscheidung abermals wie folgt begründet: „Nachdem immer wieder gravierende Vorkommnisse (bis hin zu zwei Todesfällen) in den Einrichtungen Anlass zu Vor-Ort-Kontrollen, Fachberatungen und verpflichtenden Auflagen des Landesjugendamtes waren, spitzte sich die Lage im Frühjahr/Sommer 2013 deutlich zu.
Die damalige Jugendministerin Martina Münch setzte im Juli 2013 eine unabhängige Untersuchungskommission zur Aufklärung der Vorfälle und Untersuchung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH ein. Nach Auswertung des Berichts der Untersuchungskommission und weiteren Vorkommnissen wurden die Einrichtungen geschlossen und die Betriebserlaubnisse durch das MBJS entzogen.“
Schwere Missbrauchsvorwürfe an die Heime in Brandenburg
Es ging vornehmlich um schwere Misshandlungsvorwürfe von Jugendlichen gegen Betreuer in den Heimen. Kinder und Jugendliche würden von Erziehern drangsaliert und gedemütigt, hieß es. In den Einrichtungen waren Minderjährige aus ganz Deutschland untergebracht, die als schwer erziehbar galten.
Anzeigen gegen Erzieher
■ Nach der Zwangsschließung der Heime folgten Dutzende Anzeigen gegen Heimerzieher; wobei nahezu alle Verfahren eingestellt wurden, weil die Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht sah.
■ In zwei Fällen kam es schließlich zu Gerichtsprozessen. Einer endete mit einem Freispruch, der andere wurde gegen Geldzahlung eingestellt.
■ In zwei weiteren Gerichtsverfahren ging es um den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. Einer dieser Prozesse gegen einen Ex-Betreuer wurde gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Im anderen Verfahren wurde ein ehemaliger Erzieher zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt.
Die Haasenburg GmbH hatte sich in den vergangenen Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gegen den Entzug der Betriebserlaubnisse zu wehren versucht – zunächst erfolglos. Im November-2023-Prozess vor dem Verwaltungsgericht Cottbus war die Klage gegen das Land beziehungsweise das Brandenburger Jugendministerium schließlich erfolgreich.
Der Klage wurde vollumfänglich stattgegeben. Der Entzug der Betriebserlaubnisse war demnach nicht rechtens. Zur Begründung hatte der Vorsitzende Richter seinerzeit ausgeführt, dass es im Verfahren allein darum gehe, eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu der Frage zu treffen, ob der Widerruf bereits erteilter Betriebserlaubnisse rechtmäßig war oder nicht. Über den Inhalt von fachpädagogischen Konzepten oder die Sinnhaftigkeit der Unterbringung von Minderjährigen in sogenannten geschlossenen Einrichtungen habe man an dieser Stelle nicht zu befinden.

Die frühere Haasenburg-Einrichtung in Jessern am Schwielochsee im Landkreis Dahme-Spreewald. (Archivfoto)
Ingrid HobergSchärfste Maßnahme gegen die Heime in Brandenburg
Es habe sich jedenfalls nicht feststellen lassen, dass seit der Erteilung der neuen Betriebserlaubnisse im März 2013 das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH gefährdet gewesen sei. Die vollständige Entziehung der Erlaubnis für alle drei Einrichtungen stelle die schärfste Maßnahme der Behörde gegen den Betreiber dar. Für das Gericht stelle sich hierbei die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.
Der Haasenburg-Fall hatte inzwischen Anlass gegeben, um den Kinder- und Jugendschutz in Einrichtungen zu stärken; es folgten Maßnahmen im Land Brandenburg sowie Initiativen auf Bundesebene. Im Jugendministerium heißt es dazu:
- Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für Einrichtungen wurden gesetzlich geschärft. So ist nun auf Bundesebene verankert, dass die Trägerzuverlässigkeit festzustellen ist sowie ein Gewaltschutzkonzept, eine interne und eine externe Beschwerdestelle für untergebrachte Kinder und Jugendliche sowie Verfahren der Selbstvertretung zu gewährleisten sind.
- Auf Landesebene wurde bereits im Jahr 2013 die Beratungs- und Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe geschaffen, um unabhängig Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu beraten und zu unterstützen.
- In enger Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe wurde 2017 die Verwaltungsvorschrift zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen in Brandenburg veröffentlicht. Sie konkretisiert Aufgaben innerhalb des Kinder- und Jugendschutzes.
- Verbunden damit wurde seit 2013 stetig das Personal in der Einrichtungsaufsicht aufgestockt und es wurden Regelungen zur Eignung von Personal landesrechtlich verankert.
- Im Jahr 2018 wurde der Kinder- und Jugendhilfe-Landesrat als Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen geschaffen. Seit 2021 hat Brandenburg eine Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte.
- Am 1. August 2024 tritt das erste Kinder- und Jugendgesetz des Landes Brandenburg in Kraft, das zahlreiche weitere Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umfasst.



