Gewalt bei KW
: Campen in Bestensee – Zahn mit Waffe ausgeschlagen

Bei einem Fall am Amtsgericht Königs Wusterhausen geht es um Drogen, eine schwangere 15-Jährige und eine Waffe. Mittendrin: Ein Paar, das in Bestensee campen wollte.
Von
Maria Häußler
Königs Wusterhausen
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Waffen: ARCHIV - 01.12.2015, Bayern, Kaufbeuren: ILLUSTRATION - Ein Mann hält in einem Waffengeschäft einen Revolver in der Hand. (zu dpa: «Extremisten 36 Waffen entzogen») Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Verhandlung am Amtsgericht KW: Bei einem Fall aus Bestensee geht es um Cannabis, eine schwangere 15-Jährige und eine mutmaßliche Schusswaffe. (Symbolfoto)

Karl-Josef Hildenbrand/dpa
  • Ein Fall am Amtsgericht Königs Wusterhausen dreht sich um Gewalt und Drogen.
  • Geschädigter berichtet von einem Vorfall von 2020 in Bestensee.
  • Mann bedrohte ihn mit Waffe und schlug ihm einen Zahn aus.
  • Tat soll im Drogenmilieu stattgefunden haben.
  • Fortsetzung der Verhandlung im Februar, geschädigte Frau soll polizeilich vorgeführt werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Der 27-jährige Geschädigte setzt sich völlig erschöpft auf die Bank vor dem Saal 2 im Amtsgericht Königs Wusterhausen. Fast eineinhalb Stunden hatten ihn Richterin, Staatsanwältin und die Verteidigerin befragt. Manche Dinge fallen ihm erst nach einem Hinweis auf frühere Aussagen der anderen Geschädigten wieder ein.

Die Tat liegt auch lange zurück. Im November 2020 hatte der Geschädigte mit seiner damaligen Freundin für ein paar Tage einen Wohnwagen in einem Waldstück in Pätz bei Bestensee gemietet. Ein Mann, der häufiger auf dem Grundstück war, soll ihn am dritten Tag mit einer Waffe bedroht und ins Gesicht geschlagen haben. Der Angeklagte ist in Königs Wusterhausen geboren und 39 Jahre alt, zur Verhandlung taucht er aber nicht auf. Er lässt stattdessen durch seine bevollmächtigte Anwältin ausrichten, dass er die Tat bestreite.

Mann aus KW droht mit Waffe: „Sonst erschieß ich dich“

Laut Anklageschrift hat der mutmaßliche Täter den Geschädigten, der im Saal als Zeuge auftritt, „mittels einer Waffe körperlich misshandelt“ sowie zwei weitere Personen bedroht. Darunter die Ex-Partnerin des Geschädigten, die damals erst 15 Jahre alt und zudem schwanger gewesen sei. Sie ist nicht zur Verhandlung erschienen. Auch einen Freund des Paares, der inzwischen verstorben ist, soll er bedroht haben.

Der Geschädigte aus Berlin, der von seiner Sozialarbeiterin begleitet wird, erzählt im Amtsgericht KW, was sich aus seiner Sicht am 6. November 2020 zugetragen hat: Der Besitzer des Grundstücks sei ein Bekannter seiner Exfreundin gewesen. Die drei hätten den Wohnwagen an diesem Tag für längere Zeit verlassen. Bei der Rückkehr in der Dämmerung sei ein Schloss an der Tür des Campers angebracht gewesen, in dem ihr Hund auf sie gewartet habe. Sie hätten überlegten, was sie nun tun sollten, als drei Männer und eine Frau hinter ihnen aufgetaucht sein. Zwei der Männer hätten demnach Knüppel und einer eine Schusswaffe gehabt, die echt ausgesehen habe.

Laut der Aussage „packten“ die Männer das Paar und ihren Freund und hätten sie in den Camper befördert. „Wir sollten ihnen etwas wiedergeben“, erzählt der Zeuge. Was genau, habe der Angeklagte nicht gesagt und ihn bedroht: „Sonst erschieß ich dich!“ Seine Freundin habe währenddessen versucht, ihren Pincher Chihuahua zu beruhigen.

Zahn ausgeschlagen: „Es fühlte sich wie Sand im Mund an“

Nach einer Aufforderung der Richterin geht der junge Mann langsam nach vorne und schaut sich ein Foto an. Der Zeuge identifiziert den Beschuldigten „zu neunzig Prozent“.

„Ich dachte nur, was soll ich denn wiedergeben, ich hab nichts“, sagt er. „Dann kam schon der erste Schlag ins Gesicht“. Ein Zahn sei abgebrochen. „Es fühlte sich wie Sand im Mund an, so ein Knirschen und ich hab geblutet.“ Er hält die Hände vor seine linke Gesichtshälfte. Die Richterin fragt ihn nach Beschwerden. „Mir war zwei Tage lang übel. Weh getan hat es noch länger.“ Bei der Polizei habe man ihn zur Rettungsstelle geschickt, dort sei er aber nicht gewesen.

Im Verlauf der Befragung kommen immer mehr Details ans Licht: Der Beschuldigte habe an dem Abend geweitete Pupillen gehabt. Es soll um gestohlenes Cannabis gegangen sein. Der gemeinsame Freund habe normalerweise nicht in einem Wohnwagen, sondern unter einer Brücke geschlafen.

Am Tattag klauten der Geschädigte und seine Exfreundin obendrein ein Auto, wofür sie bereits verurteilt wurden.

Fall am Amtsgericht KW: Offenbar eine Tat im Drogenmilieu

Vieles deutet auf eine Tat im Drogenmilieu hin. Der Zeuge, der zugleich Geschädigter ist, bestreitet allerdings, von dem angeblich geklauten Cannabis gewusst zu haben. Er sagt, er nehme seit Jahren keine Drogen mehr.

Trotzdem gingen die drei zur Polizei. „Du musst das anzeigen“, soll seine Expartnerin geraten haben. Sie seien nach Königs Wusterhausen zur Polizeiwache gefahren. „Sie konnte ja schon Auto fahren“, erzählt der Geschädigte und fängt mitten im Satz an zu grinsen – denn seine Partnerin war zu dem Zeitpunkt minderjährig.

Die Richterin ordnet am Ende eine Fortsetzung des Verfahrens an. Mitte Februar wird der Fall weiterverhandelt. Dann soll auch die geschädigte Frau, die zu ersten Verhandlung nicht erschienen ist, polizeilich vorgeführt werden.