Corona in Dahme-Spreewald: Zahl der Corona-Infizierten in Luckau und Lübben gestiegen

Die Pandemieentwicklung nimmt auch in Luckau und Lübben zu.
Daniel SchäferIm Landkreis Dahme-Spreewald hat sich die Zahl der laborbestätigten Covid-19-Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 61 erhöht (Stand 21. Dezember). Derzeit sind insgesamt 456 Personen tatsächlich infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt im Kreis damit bei 278,1. Derzeit sind im Landkreis 81 Personen mit einer Covid-19-Infektion in stationärer Behandlung. Davon befinden sich acht Patienten in intensivmedizinischer Betreuung.
Zwei Betroffene sind gegenwärtig beatmungspflichtig, teilt die Kreisverwaltung mit. Von den 56 Intensivbetten, die vorgehalten werden, sind derzeit 46 belegt.
Zahlen der Corona-Infektionen in Luckau und Lübben gestiegen
Das aktuelle Fallgeschehen im Kreis zeigt, dass vor allem in Luckau und Lübben die Zahl der Infizierten angestiegen ist. Aktuell gibt es in der Berstestadt 90 infizierte Personen, in der Spreewaldstadt sind es 66. Im Amt Unterspreewald gibt es 20 Erkrankte, Gemeinde Heideblick hat 30, Märkische Heide 13, und im Amt Lieberose/Oberspreewald sind es zwölf.
Die Landesregierung hat die dritte Eindämmungsverordnung präzisiert. Ergänzt wurde etwa eine konkrete Regelung zu den Anspruchsberechtigten für die Notbetreuung in der Grundschule. Ebenso gibt es Konkretisierungen bei den Ausgangsbeschränkungen, den Abhol- und Lieferdiensten sowie die Untersagung von FFP2-Masken mit Ventil beim Besuch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Kitas bleiben geöffnet
Kitas bleiben geöffnet, allerdings bleibt es beim dringlichen Appell an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Ab 4. Januar, dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien, findet in den Schulen kein Präsenzunterricht mehr statt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen mit dem Schwerpunkt „geistige Entwicklung“. Einige Kinder haben aber Anspruch auf Notbetreuung, deren beide Sorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen beschäftigt sind, bei denen eine sonstige Betreuung nicht organisiert werden kann und wenn diese Betreuung aus Gründen des Kindeswohls erforderlich ist.