Mann entblößt sich: Polizei sucht Exhibitionisten nach Vorfall in Klein Partwitz

In Klein Partwitz soll sich ein Mann entblößt haben - bei der Suche nach ihm bitte die Polizei um Mithilfe.
Michael Helbig- Polizei sucht Zeugen nach exhibitionistischer Handlung an der S234 bei Klein Partwitz.
- Ein Autofahrer sah dort einen jungen Mann mit heruntergelassener Hose und hielt an.
- Der Mann flüchtete in die Ortslage; Beschreibung: 16–18 Jahre, 1,70–1,80 m, Bobhaarschnitt, bunte Haare.
- Kleidung und Zubehör: kurze schwarze Hose, schwarzer Pullover, blauer Rucksack – Hinweise an 03571 4650.
- Exhibitionismus ist nach § 183 StGB strafbar und kann Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Am Donnerstag, den 24. September 2026, erwartete in Klein Partwitz (Landkreis Bautzen) einen Autofahrer um 17.40 Uhr aus Richtung Geierswalde kommend eine Überraschung am Straßenrand. Dort stand nicht etwa ein Reh an der S234, sondern ein Mann. Und zwar mit heruntergelassener Hose. Dieser war nicht etwa auf der Suche nach einem stillen Örtchen in der Natur und wurde dabei von dem vorbeifahrenden Auto überrascht. Ganz im Gegenteil.
Laut Zeugenaussagen nahm der junge Mann exhibitionistische Handlungen direkt an der Straße vor, wollte also dabei von Fremden beobachtet werden. Als der Zeuge mit seinem Auto anhielt, flüchtete die Person und verschwand in der Ortslage Klein Partwitz in einem der Häuser. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.
Mann in Klein Partwitz war mit Absicht öffentlich nackt
Laut Zeugenaussage war die Person am Straßenrand im Alter von 16 bis 18 Jahren, zwischen 1,70 und 1,80 Meter groß, hatte einen Bobhaarschnitt und bunte Haare (blau, grau, lila, dunkel). Die Person trug eine kurze schwarze Hose, einen schwarzen Pullover und einen blauen Rucksack.
Das Polizeirevier Hoyerswerda nimmt Hinweise unter der Telefonnummer 03571 4650 entgegen. Zeugen können sich auch in jeder anderen Polizeidienststelle melden. Laut Angaben der Polizei gibt es bisher noch keine weiteren Anzeigen wegen ähnlicher Vergehen, die auf besagten Mann zutreffen.
Straftatbestand Exhibitionismus
Exhibitionismus ist im deutschen Strafrecht als exhibitionistische Handlung nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Der Tatbestand des § 183 StGB ist im Gesetz ausdrücklich auf Männer beschränkt. Wenn Frauen vergleichbare Handlungen vornehmen, kann stattdessen der Tatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB oder eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG) vorliegen.
Voraussetzungen: Strafbar ist das gezielte, unerwünschte Entblößen des Geschlechtsorgans in der Absicht, sich dadurch sexuell zu erregen, wenn sich eine andere Person dadurch belästigt fühlt (z. B. durch Ekel oder Schreck).
