LR+LR+Oberlandesgericht Dresden
: Streit um schwimmende Häuser im Geierswalder See - so fällt das Urteil aus

Der Landkreis Bautzen muss im Streit um die schwimmenden Häuser in Geierswalde keinen Schadenersatz an den vormaligen Eigentümer leisten. Das hat das jetzt das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Der Kläger ist dennoch nicht ganz unzufrieden.
Von
Torsten Richter-Zippack
Geierswalde
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Das Kapitel schwimmende Häuser auf dem Geierswalder See ist für die Bautzener Firma HDN Tourist GmbH beendet.

Torsten Richter-Zippack