Landkreis Bautzen
: Schluss mit Amtsdeutsch – Behörden wollen besser verstanden werden

Behördenschreiben können ein Alptraum sein. Was wollen die mir eigentlich sagen, fragt sich so mancher beim Lesen. Der Landkreis Bautzen will Abhilfe schaffen.
Von
Ronald Ufer
Bautzen
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Im Landratsamt Bautzen geht man weiter davon aus, dass der Kreistag einen rechtskonformen Beschluss gefasst hat. Die Landesdirektion hat jetzt ein sogenanntes Anhörungsverfahren gestartet.

Im Landratsamt Bautzen will man bürgerfreundlicher werden.

Catrin Würz
  • Landkreis Bautzen will Amtsdeutsch vereinfachen, Initiative „Amtsdeutsch a.D.“ gestartet.
  • Schreibwerkstätten verbessern Behördenschreiben, Ziel: Bürgerfreundliche Kommunikation.
  • Servicestelle Klartext unterstützt bei Verständnisproblemen, Bürger können sich wenden.
  • Beispiele zeigen deutliche Vereinfachung, rechtliche Sicherheit bleibt erhalten.
  • Initiative Teil der Verwaltungsmodernisierung und Qualitätsmanagement.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Die Angelegenheit ist entschieden, der Bescheid verschickt und einen Haken dran gemacht, so ideal lief es bisher im Landratsamt Bautzen nicht immer. Häufig gab es Nachfragen zu den „Schreiben vom Amt“. Der Grund war meist der gleiche. Die im Bemühen um Rechtssicherheit verfassten und deshalb komplizierten Schreiben wurden wegen des Amtsdeutsches von einigen Empfängern nicht verstanden. Das kostete Zeit und Nerven auf beiden Seiten.

Seit längerem wurde deshalb im Landratsamt überlegt, wie diese für Verwaltung und Bürger gleichermaßen unbefriedigende Situation beseitigt werden kann. Als Lösung wurde eine Schreibwerkstatt unter dem Motto „Amtsdeutsch a.D.“ ins Leben gerufen. Dort arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Bautzen daran, die Formulierungen in ihren Schreiben zu verbessern.

„Ziel ist es, verständlicher, bürgerfreundlicher und weitestgehend in Alltagssprache zu kommunizieren – ohne auf die notwendige Rechtsverbindlichkeit zu verzichten“, erläutert Pressesprecherin Frances Lein das Ziel. Begonnen wurde in den Bereichen, in denen besonders viele Bescheide verschickt werden, beispielsweise im Sozialamt.

Bürgerfreundliche Sprache ist auch eine Frage des Respektes

In den Schreibwerkstätten wird geübt, komplexe Sätze zu vereinfachen und Behördentexte verständlicher zu formulieren. „Verwaltungssprache darf keine Barriere sein. Wer schreibt, muss verstanden werden - das ist eine Frage des Respekts gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, betont Landrat Udo Witschas.

Inzwischen haben sich weitere Ämter der Initiative angeschlossen, unter anderem Bauaufsichtsamt, Jugendamt, Jobcenter, Gesundheitsamt, Abfallamt, Schulamt und Ausländeramt. Auch die Azubis und Studenten der Verwaltung wurden bereits geschult. Das hat den Vorteil, dass von ihnen von Beginn an bürgerfreundliche Formulierungen im Arbeitsprozess verwendet werden. Andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden dadurch dazu angespornt. Bürgerfreundliche Sprache ist künftig auch fester Bestandteil der internen Fortbildungsangebote.

Ein formales Ende hat die Schreibwerkstatt nicht. Sie laufe so lange weiter, wie dafür Bedarf bestehe, sagt die Pressesprecherin. Die Initiative „Amtsdeutsch a.D.“ ist zudem ein Teilaspekt der Verwaltungsmodernisierung und eines Qualitätsmanagements, das sich am Bürger orientiert. Mit den Schreibwerkstätten will das Landratsamt ein deutliches Zeichen für mehr Serviceorientierung und Transparenz im Verwaltungshandeln setzen.

Landratsamt Bautzen richtet Servicestelle ein

Darüber hinaus wurde eine Servicestelle Klartext eingerichtet. Diese soll die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beim bürgerfreundlichen Formulieren unterstützen. Die Servicestelle steht aber auch Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Wer Post vom Landratsamt erhält und diese nicht versteht, kann sich an die Servicestelle wenden.

Doch wie wirkt sich die Arbeit der Schreibwerkstatt in der Praxis aus? Früher hieß es, „auch wenn ein Rechtsbehelf gegen den Bescheid eingelegt worden ist, ist ein geforderter Erstattungsbetrag fristgemäß zu zahlen“. Inzwischen wird es so formulieren: „Falls Sie gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen, müssen Sie den Betrag dennoch bis zum … an den Landkreis Bautzen zurückzahlen“.

Gebräuchlich war früher auch: „Die Ausübung des zugelassenen eingeschränkten Gemeingebrauchs wird für die Tatbestände Baden sowie Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet.“ Heute würde eher formuliert, „Baden und das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ist nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang gestattet“.

So klingen die Behörden jetzt

Früher hieß es, ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Nun schreibt das Amt: „Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, dass Sie unsere Aufforderung zunächst fristgerecht erfüllen müssen, auch wenn Sie Widerspruch einlegen.“

Allerdings hat die leichter verständliche und bürgernahe Sprache, die oft auch freundlicher wirkt, Grenzen. Rechtssicher müsse der Bescheid auf jeden Fall bleiben, betont Frances Lein.

Der amtliche Bescheid

Ein amtlicher Bescheid, auch Verwaltungsakt genannt, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um rechtswirksam zu sein. Er muss schriftlich oder elektronisch erlassen werden, einen klaren Tenor (Entscheidung) enthalten, die Begründung der Entscheidung nachvollziehbar darlegen, eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhalten und von einer zuständigen Person unterzeichnet sein.

Der Bescheid muss klar und eindeutig formuliert sein, sodass der Empfänger die rechtlichen Folgen erkennen kann. Der Bescheid sollte übersichtlich gegliedert sein, um die Verständlichkeit zu gewährleisten

Bescheide werden meistens schriftlich oder elektronisch erlassen, können aber in bestimmten Fällen auch mündlich erlassen werden und müssen dann schriftlich beurkundet werden.

Der Bescheid muss als solcher bezeichnet sein, also als „Bescheid“ oder ähnliches. Die klare und unmissverständliche Aussage der Behördenentscheidung, die den konkreten Regelungsgegenstand beinhaltet (z.B. Genehmigung, Ablehnung, Gebührenfestsetzung).

Die wichtigsten tatsächlichen und rechtlichen Gründe für die Entscheidung müssen nachvollziehbar dargelegt werden. Dies umfasst die Sachverhaltsdarstellung und die rechtliche Würdigung. Die Begründung muss die tatsächlichen und rechtlichen Gründe für die Entscheidung transparent machen.