Glatteis in Hoyerswerda: Viele Unfälle und Stürze auf glatten Straßen und Gehwegen

In den Landkreisen Bautzen und Görlitz waren die Rettungswagen im Dauereinsatz.
Nicolas Armer / dpa- Überfrierender Regen legt am Donnerstag (5. Februar 2026) Hoyerswerda lahm.
- In Bautzen und Görlitz bis Mittag 80 witterungsbedingte Unfälle.
- Stadtbusse in Hoyerswerda fuhren seit dem Morgen nicht; Straßen blockiert.
- Rettungsleitstelle zählte bis Nachmittag im Kreis Bautzen fast 50 Stürze.
- Bauhof: seit 3 Uhr im Einsatz; Regen ab 5 Uhr vereist erneut – Kapazitäten ausgeschöpft.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Das Glatteis durch überfrierenden Regen hatte am Donnerstag (5. Februar 2026) Hoyerswerda und den Landkreis Bautzen fest im griff. In Hoyerswerda fuhren seit dem Morgen die Stadtbusse nicht. Die Polizei registrierte bis zur Mittagszeit 80 witterungsbedingte Unfälle in den Landkreisen Bautzen und Görlitz.
Lkw und Busse blockierten Straßen. Pkw rutschten in Pkw und landeten im Straßengraben. Selbst Winterdienstfahrzeuge verloren die Kontrolle und prallten gegen Fahrzeuge. Es blieb bei Blechschäden.
Viele Bürgersteige verwandelten sich in Rutschbahnen. Obwohl viele Einwohner zuhause blieben, verzeichnete die Rettungsleitstelle Ostsachsen bis zum Nachmittag im Landkreis Bautzen fast 50 Stürze. Nicht alle verliefen glimpflich. Das Lausitzer Seenland Klinikum Hoyerswerda habe mit den Patienten aus der Stadt und dem Umland gut zu tun, sagt Oberbürgermeister Torsten Ruban-Zeh.
Bauhof Hoyerswerda stößt an Grenzen
Er warb um Verständnis, dass es am Morgen einige Zeit gedauert habe, bis die wichtigsten Straßen geräumt waren. Der Bauhof sei mit 22 Mitarbeitern seit drei Uhr im Einsatz gewesen. Als diese mit einem Großteil der Arbeiten fertig waren, sei ab fünf Uhr wieder Regen gefallen, der gefror.
Die Arbeiten mussten dann von neuen beginnen, erläutert der Oberbürgermeister. Der Bauhof habe alle Kapazitäten genutzt, mehr sei in dieser Situation nicht möglich gewesen. Ruban Zeh-Zehn verwies auch auf die Verantwortung von Grundstückseigentümern und Bürgern für das Räumen und Streuen der Gehwege.

