Am Mittwoch hat sich die Corona-Lage im Landkreis Bautzen unverändert dramatisch dargestellt. Beim Gesundheitsamt wurden erneut sehr hohe Zahlen an Neuinfektionen und an Verstorbenen registriert. So sind nach Angaben des Landkreises am Mittwoch insgesamt 362 neue Fälle von Coronavirus-Infektionen bekannt geworden.
Unverändert viele Neuinfektionen im Landkreis Bautzen
Damit nimmt diese Zahl erneut ähnliche Ausmaße wie in den Tagen vor dem Weihnachtsfest an, als im Landkreis täglich zwischen 250 und 400 Neuinfektionen registriert wurden. Derzeit gelten im Kreis Bautzen 2259 Personen als aktuell infiziert.
Erschreckend ist nach wie vor die Zahl der Menschen, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion verstorben sind: Am Mittwoch wurden 22 Patienten im Alter von 64 bis 94 Jahren als verstorben gemeldet. Damit steigt die Zahl der Todesfälle seit Beginn der Pandemie auf insgesamt 297 an.
Sieben-Tage-Inzidenz verharrt bei über 430 Neuinfektionen
Die Sieben-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in einer Woche angibt, verharrt im Landkreis Bautzen derzeit bei etwa 438 Neuinfektionen – und ist damit etwa genauso hoch wie auch am Vortag (431).
In den Kliniken im Landkreis Bautzen werden derzeit nach Meldung der Klinikleitstelle Dresden/Ostsachsen 294 Corona-Patienten behandelt, 40 davon auf einer Intensivstation.
Landkreis Bautzen verweist auf Regeln für Reiserückkehrer
Im Zusammenhang mit möglichen Reiserückkehrern nach den Feiertagen zum Jahreswechsel verweist die Pressestelle des Landkreises noch einmal auf die geltenden Bestimmungen der Allgemeinverfügungen und der Corona-Schutzverordnung.
Demnach müssen Menschen, die ab 31. Dezember aus Risikogebieten nach Sachsen einreisen, nicht nur in Quarantäne, sondern auch einen Corona-Test (PCR-Test oder Schnelltest) nachweisen. Dieser darf bei der Einreise nicht länger als 24 Stunden zurückliegen, alternativ ist ein Test bei der Einreise oder spätestens 48 Stunden nach Einreise möglich.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Unklar ist noch, ob für die Betroffenen die Ausnahme-Regeln nach der Corona-Quarantäne-Verordnung zutreffen und sie von der Testpflicht befreit werden könnten.
Grenzpendler müssen sich zweimal pro Woche testen lassen
Besondere Regeln gelten ab 11. Januar für Grenzpendler aus und nach Sachsen. Diese müssen sich künftig mindestens zweimal in der Woche auf eigene oder auf Kosten ihres Unternehmens testen lassen.