
Corona Kreis Bautzen: So sind Betroffene und Gesundheitsamt auf Impfpflicht vorbereitet
Ab dem 15. März 2022 gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Allein in der Lausitz müssen Tausende Beschäftigte einen Impfnachweis vorlegen. Wer das nicht kann oder will, dem drohen Konsequenzen. So haben sich Arbeitgeber und Behörden vorbereitet.

Impfstatus vorweisen, bitte: Bis zum 15. März 2022 haben Mitarbeiter in Pflegeberufen Zeit, ihrem Arbeitgeber dem Impfstatus mitzuteilen. Bleibt das aus, schaltet sich das zuständige Gesundheitsamt ein.
Marijan Murat / dpa