ASP in Bautzen: Neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest in der Oberlausitz

Bei einem nahe Königswartha erlegten Wildschwein ist die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Das hat jetzt Auswirkungen auf die angeordneten Schutzmaßnahmen in der Region. (Symbolfoto)
Lino Mirgeler/dpa- Neuer ASP-Fall in Bautzen bestätigt; Wildschwein in Königswartha erlegt.
- Schutzmaßnahmen in Sperrzone II bleiben bestehen.
- Verkleinerung der Restriktionszonen im April 2025 entfällt.
- Strenge Vorschriften für Schweinehalter, inklusive Transportverbot ohne Genehmigung.
- Landkreis Bautzen ruft zur Einhaltung der Maßnahmen auf, um ASP-Ausbreitung zu verhindern.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Im Landkreis Bautzen wurde ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bestätigt. Wie das Landratsamt Bautzen am Montag (10. Januar) mitteilt, ist die Krankheit bei einem schon am 26. Januar 2025 in Königswartha erlegten Wildschwein nachgewiesen worden.
Bei dem betroffenen Tier handelt es sich um einen gesund erlegten Überläufer, also ein junges männliches Wildschwein mit zirka 30 Kilogramm Gewicht, das im Ortsteil Commerau erlegt wurde. Die gesetzlich vorgeschriebenen Proben des Tieres wurden von der Landesuntersuchungsanstalt (LUA) Sachsen positiv auf ASP getestet. Das Nationale Referenzlabor hat dieses Ergebnis inzwischen bestätigt. Damit wird der ASP-Ausbruch in Königswartha, Ortsteil Commerau, amtlich festgestellt.
Welche Maßnahmen jetzt im Landkreis Bautzen nötig sind
Um das Seuchengeschehen in der Region einschätzen zu können, laufen derzeit Fallwildsuchen mit Unterstützung von Drohnen. „Die weiteren Maßnahmen werden auf Grundlage der Suchergebnisse abgestimmt“, informiert eine Sprecherin des Landratsamtes.
Da sich der Fundort bei Commerau bereits in der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) befindet, gelten die dort vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen weiterhin uneingeschränkt. Somit ist jetzt auch eine Verkleinerung der Restriktionszonen, die für April 2025 vorgesehen war, vom Tisch. Eine Lockerung der Schutzmaßnahmen, die möglich wird, wenn ein Jahr lang keine ASP-Fälle festgestellt werden, ist nun aufgrund des neuen Fundes nicht mehr möglich.
Welche Schutzmaßnahmen in der Sperrzone bestehen bleiben
In der Sperrzone II gelten für Tierhalter und Bürger besondere Vorschriften. Dazu zählen zum Beispiel die Leinenpflicht, die Hundebesitzer dazu verpflichtet, ihre Tiere innerhalb der Sperrzone II anzuleinen.
Besondere Schutzmaßnahmen müssen die Halter von Schweinen beachten, um die Ansteckung ihrer Tiere und die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Beispielsweise ist der Transport von Schweinen innerhalb oder aus dem Landkreis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Veterinäramtes möglich. Diese wird nur erteilt, wenn strenge Biosicherheitsmaßnahmen erfüllt werden.
Laut Informationen aus dem Landratsamt ist die Auslauf- und Freilandhaltung von Schweinen verboten. Hausschweine und ihr Futter dürfen keinen Kontakt mit Wildschweinen oder anderen Tieren haben. Speiseabfälle dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden. Die Anzahl der Personen, die Schweine versorgen, ist auf das Nötigste zu beschränken, und regelmäßige tierärztliche Kontrollen sind verpflichtend, heißt es in der Mitteilung.
Landkreis Bautzen appelliert an Jäger und Landwirte
Der Landkreis Bautzen appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere an Jäger, Landwirte und Schweinehalter, die Vorschriften strikt einzuhalten, um eine weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern.
Zuletzt war die Zahl der ASP-Fälle in Sachsen stark rückläufig. Von September bis Ende Dezember 2024 war im Freistaat gar kein neuer Fall festgestellt worden. Von den insgesamt 2397 ASP-Fällen waren Ende 2024 nur noch 102 aktiv. Das bedeutet, dass deren Feststellung weniger als ein Jahr zurückliegt.



