Wasser in Elbe-Elster
: Landkreis verbietet Wasserentnahme aus Flüssen

Im Landkreis Elbe-Elster gelten ab sofort strenge Regeln: Wasser aus Flüssen und Bächen darf nicht mehr entnommen werden. Das ist der Hintergrund.
Von
Sven Hering
Herzberg
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Wasserentnahme wie hier an der Kleinen Röder bei Oschätzchen verboten: Aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern derzeit in Elbe-Elster untersagt.

Wasserentnahme wie hier an der Kleinen Röder bei Oschätzchen verboten: Aufgrund der aktuellen Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern derzeit in Elbe-Elster untersagt.

Kreisverwaltung Elbe-Elster/ Norbert Lachmann
  • Ab 20. Juni 2025 verbietet Elbe-Elster die Wasserentnahme aus Flüssen wegen Trockenheit.
  • Verbot betrifft erlaubnisfreie und genehmigte Entnahmen; Ausnahmen nur auf Antrag möglich.
  • Schwarze Elster und Nebenflüsse weisen historisch niedrige Wasserstände auf.
  • Verstöße können Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
  • Maßnahme schützt Ökosysteme und sichert Wasserressourcen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Angesichts der anhaltenden Trockenheit und dramatisch gesunkener Wasserstände hat der Landkreis Elbe-Elster per Allgemeinverfügung die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen ab dem 20. Juni 2025 untersagt. Die Regelung betrifft sowohl erlaubnisfreie Entnahmen durch Anlieger als auch bereits genehmigte Wasserentnahmen.

Die Maßnahme sei notwendig geworden, da die Schwarze Elster und ihre Nebengewässer historisch niedrige Abflüsse verzeichnen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag (20. Juni 2025). Seit Tagen stehe die „Niedrigwasserampel Brandenburg“ auf Rot. Die aktuelle Situation gefährde nicht nur die Wasserqualität, sondern auch das ökologische Gleichgewicht ganzer Flusslandschaften.

Darum verhängt Elbe-Elster das Wasser-Verbot

„Wir müssen jetzt handeln, um die Lebensgrundlagen für Mensch und Natur zu sichern. Ein intakter Wasserhaushalt ist keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern ein Schutzgut, das aktiven Einsatz braucht“, so Dirk Gebhard, Dezernent für Ordnung und kreisliche Entwicklung im Landkreis Elbe-Elster.

Wer ist betroffen? Von der Allgemeinverfügung betroffen sind alle Personen, die Wasser aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Elbe-Elster entnehmen – egal ob mit Pumpe, Ableitung oder mit wasserrechtlicher Erlaubnis.

Was ist verboten? Erlaubnisfreie Entnahmen durch Eigentümer und Anlieger sind mit sofortiger Wirkung verboten. Bestehende wasserrechtliche Entnahmegenehmigungen sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Ausnahmen können auf Antrag gewährt werden, wenn keine negativen Auswirkungen auf Natur und Wasserhaushalt zu erwarten sind.

Warum ist die Maßnahme notwendig? „Im Zeitraum von Februar bis Mai 2025 fiel in unserer Region weniger als die Hälfte des normalen Niederschlags. Die Folgen sind überall sichtbar: ausgetrocknete Bäche, sinkende Grundwasserspiegel und ein massiv gestresstes Ökosystem“, erklärt Dirk Gebhard.

Geltungsdauer des Verbots und mögliche Bußgelder

Wie lange gilt das Verbot? Die Allgemeinverfügung tritt am 20. Juni 2025 in Kraft und gilt bis auf Widerruf. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Was ist jetzt zu tun? Wer Wasser aus einem Gewässer entnehmen möchte, muss einen Antrag bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises stellen. Diese prüft, ob eine Ausnahme in begründeten Fällen möglich ist.

Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung sind auf www.lkee.de zu finden.