Hundesteuer in Schönewalde
: Ukrainische Flüchtlinge sollen ihre Hunde anmelden

Schönewalde beschließt eine Regelung zur Steuer von Hunden ukrainischer Flüchtlinge. Nur haben die elf Flüchtlinge in der Stadt gar keine Hunde.
Von
Birgit Rudow
Schönewalde
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Wenn ukrainische Flüchtlingsfamilien in Schönewalde einen Hund mitgebracht haben, dann sollten sie ihn schnell bei der Stadt anmelden.

Oliver Dietze/dpa

Mit knapper Mehrheit haben die Schönewalder Stadtverordneten am Mittwochabend, 29. Juni, einer Befreiung von der Hundesteuer für Flüchtlinge aus der Ukraine bis zum 31. Dezember dieses Jahres zugestimmt. Ganz so, wie es in dem Beschluss formuliert ist, ist es aber nicht gemeint. Denn wer seinen angemeldeten Wohnsitz in Schönewalde und einen Hund hat, der muss auch Hundesteuern zahlen, egal wo der Hundebesitzer herkommt. Und wenn die ukrainischen Flüchtlinge mit Hund sich dazu entschließen, in Schönewalde zu bleiben und spätestens nach drei Monaten ihren Wohnsitz in der Stadt anmelden, sind auch sie zu der Steuer verpflichtet.

Was also bewegt Schönewalde dann zu einer solchen Regelung? Bürgermeister Michael Stawski und Kämmerin Charleen Schmidt erklärten, dass es in erster Linie um eine schnelle Anmeldung der Hunde spätestens nach vier Wochen geht. Diese Anmeldung allein sei noch nicht mit der Entrichtung der Hundesteuer verbunden, so die Kämmerin. Sie solle vielmehr absichern, dass der Hund zugeordnet werden kann, wenn er einen Schaden verursacht oder wegläuft. Außerdem wisse die Verwaltung dann, was für Hunde sich in der Stadt befinden. Es könne sich ja auch um Rassen handeln, die nicht so ohne weiteres zugelassen sind. Diese Regelung soll bis zum 31. Dezember gelten (nicht die Steuerbefreiung).

Unterschiedliche Reaktionen

Bei den Stadtverordneten sorgte der Vorschlag für unterschiedliche Reaktionen — von gute Sache bis Schnapsidee. In Schönewalde leben derzeit elf ukrainische Flüchtlinge. Einige von ihnen sind Kinder. Von Hunden ist nichts bekannt. Das könne sich aber bei weiteren Flüchtlingen ändern, so die Verwaltung.