
Feiern in Elbe-Elster: Uebigau regelt Finanzmodalitäten fürs Feiern rund ums Schloss
Es ist nicht neu, dass man nicht nur im, sondern auch rund um das Uebigauer Schloss gut feiern kann. Neu ist nur, dass die Stadt als Eigentümer von Gebäude und Areal eine bisherige Gebührenlücke geschlossen hat.

Vom Schlosshoffest (wie hier auf dem Bild) bis zur privaten Feier auf der angrenzenden Wiese vom Schlosspark: Auch rund um das Uebigauer Schloss lässt es sich bei gutem Wetter im Freien richtig gut feiern.
Archivfoto: Rico Meißner