
Wohnung in Guben: Streit um Renovierung nach Auszug – ist das zulässig?
HintergrundEine Mieterin soll nach dem Auszug aus ihrer ehemaligen Wohnung in Guben mehr als die erlaubten Schönheitsreparaturen leisten.

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung stehen Schönheitsreparaturen an. Je nach Vereinbarung können dabei weitere Arbeiten, etwa das Entfernen von Böden wie hier bei einer Wohnung in Guben, zum Tragen kommen. Warum Mieter ihren Vertrag genau prüfen sollten.
Anne Purand