Sicherheit in Guben
: Kamera zum Schutz vor Einbruch – es gelten strenge Regeln

Einbrüche bringen Hausbesitzer in Guben dazu, aufzurüsten. Was sie mit einer Videokamera filmen dürfen – und was nicht.
Von
Heike Reiß
Guben
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Eine Überwachungskamera hängt an einer Fassade: ILLUSTRATION - Täuschend echt: Auch Kamera-Attrappen können rechtlich problematisch sein, wenn sie Dritte verunsichern. (zu dpa: «Achtung, Kamera: Selbst Attrappe am Haus kann verboten sein») Foto: Christin Klose/dpa-tmn - Honorarfrei nur für Bezieher des dpa-Themendienstes +++ dpa-Themendienst +++

Eine Überwachungskamera am Haus soll für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgen. Doch die kann rechtlich schnell problematisch werden. (Symbolbild)

Christin Klose/dpa-tmn/dpa
  • Einbrüche in Guben führen zu mehr Videokameras an Häusern.
  • 2024 gibt es eine Einbruchsserie, die Unternehmen und Privatpersonen betrifft.
  • Kameras dürfen nur das eigene Grundstück filmen, keine öffentlichen Bereiche.
  • Rechtsstreitigkeiten können entstehen, wenn Personen ohne Zustimmung gefilmt werden.
  • Einbruchsaufnahmen dürfen nicht veröffentlicht werden, außer als Beweismittel.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Einbrüche haben für die Betroffenen häufig ernste Folgen. Nicht selten leidet das Sicherheitsgefühl. Um derartigen Ereignissen vorzubeugen, installieren viele Hausbesitzer Kameras, die das eigene Grundstück rund um die Uhr im Blick behalten. Kommt es zu Straftaten, könnten die Aufnahmen als Beweismittel fungieren. Hausbesitzer müssen dabei aber einige Regeln beachten.

2024 kommt es in Guben zu einer Einbruchsserie. Gestohlen wird alles, was für die Täter von Wert ist: hochwertige Fahrzeuge, Werkzeug, Fahrräder, aber auch Bargeld oder teure Elektronik. Betroffen sind Unternehmen und Privatpersonen. Ende Mai 2025 dokumentiert die Polizei einen weiteren Fall, bei dem der mutmaßliche Täter um 0.45 Uhr versucht, sich Zutritt zu einem Mehrfamilienhaus am Sächsischen Ring zu verschaffen.

Sicherheit in Guben: Was darf die Kamera filmen?

Was tun? Neben einem aufmerksamen Auge und guter Nachbarschaft greifen viele Menschen zu Sicherheitstechnik. In Kombinationen mit weiteren Schutzmaßnahmen wie Sicherheitsschlössern oder Bewegungsmeldern können Videokameras Diebe abschrecken. Grundsätzlich gilt: Auf dem eigenen Grundstück kann jeder filmen, was er möchte. Egal ob Vorgarten, Garage oder Gemüsebeet.

„Doch dieses Recht endet an der Grundstücksgrenze“, sagt Polizeisprecher Jan Karden. „Datenschutz ist ein hohes Gut. Daher dürfen in solchen Fällen weder Personen noch Vorgänge oder das Nachbargrundstück selbst aufgezeichnet werden. Geht es aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht anders, gibt es die Möglichkeit, die sensiblen Bereiche dauerhaft zu schwärzen.“ Bürgersteig, öffentliche Parkflächen und Co. dürfen nicht von Privatpersonen per Kamera überwacht werden.

Personen ohne Zustimmung zu filmen, kann teuer werden

Wer sich nicht daran hält, riskiert hohe Kosten. Zum Beispiel dann, wenn der Nachbar rechtliche Schritte gegen die Videoüberwachung einleitet. Julia Gerhards, Juristin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erklärt, dass in diesen Fällen die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten einfordert, überwiegen.

„Insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt. Und im Rahmen dieser Interessenabwägung überwiegen regelmäßig die Rechte der Betroffenen“, ergänzt sie. In diesem Zuge empfiehlt die Verbraucherzentrale fest installierte Kameras, die sich nicht drehen und so empfindliche Bereiche aufzeichnen könnten.

Einbruch in Guben – Einbrecher und das Recht am eigenen Bild

„Das gilt auch für einen potenziellen Einbrecher“, sagt Jan Karden. „Werden die Aufnahmen eines Einbruchs ohne Zustimmung des Diebes veröffentlicht, könnte dieser dagegen klagen.“ Auch wenn das kurios erscheinen mag:  2014 macht ein Einbrecher genau das. Nachdem er unbefugt aus einem Eigenheim in Tschechien Dinge entwendet, verklagt er den Hausbesitzer, weil er auf den Aufnahmen von dessen Videokamera zu erkennen ist. Der Fall landet beim Europäischen Gerichtshof. Der gibt dem Kläger recht, sodass der Hausbesitzer eine Zivilstrafe zahlen muss. Hinzu könnte in einem ähnlich gelagerten Fall auch ein Bußgeld der zuständigen Datenschutzbehörde kommen.

„Daher raten wir dringend davon ab, Aufnahmen wie diese in der lokalen WhatsApp-Gruppe oder in anderen sozialen Medien zu teilen“, sagt der Polizeisprecher. Die Ausnahme: die Sicherung als Beweismittel. Liegen hochauflösende Bilder vor und Hausbesitzer wollen nach einer mutmaßlichen Straftat Anzeige erstatten, können sie in Absprache mit den Ermittlungsbehörden die Aufnahmen der Kamera online, per E-Mail und per USB-Stick zur Verfügung stellen.

So steht es um das Sicherheitsempfinden von Eigenheimbesitzern in Deutschland

Die Mehrheit der Deutschen fühlt sich sicher (54 Prozent). Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov aus dem Jahr 2024, wenn auch mit leicht sinkender Tendenz. Zum Vergleich: 2022 gaben 60 Prozent der Umfrageteilnehmer an, sich vor Kriminalität sicher zu fühlen. Am häufigsten fürchten sich die Befragten vor Gewalt und Körperverletzung (49 Prozent). Aber auch mögliche Einbrüche in die eigene Wohnung werden mit Sorge betrachtet. Das betrifft vor allem Personen, die in frei stehenden Einfamilienhäusern leben.