Mord in Guben: 14-Jährige getötet, BGH bestätigt Urteil

Beim BGH in Leipzig wurde über eine Revision nach einem Urteil am Landgericht Cottbus entschieden. Ein 14-jähriges Mädchen aus Guben wurde durch ein Messer tödlich verletzt. (Archivbild)
Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa- BGH bestätigt Urteil gegen 45-Jährigen nach Mord an 14-jähriger Stieftochter in Guben.
- Landgericht Cottbus verurteilte ihn zu 13 Jahren Haft und Unterbringung in einer Psychiatrie.
- Täter litt an „schizoaffektiver Störung“, daher verminderte Schuldfähigkeit festgestellt.
- Opfer starb an einer Schnittwunde im Hals; Täter bedrohte Polizisten bei Festnahme.
- Urteil des BGH ist rechtskräftig, Teile des Verfahrens fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
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Nach dem Mord an seiner 14-jährigen Stieftochter hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann bestätigt. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus sei verworfen worden, hieß es vom BGH. Die Kammer hatte ihn Anfang des Jahres wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt und eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Der deutsche Staatsbürger hat dem Urteil zufolge im vergangenen Jahr die 14-jährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin in Guben mit einem Messer tödlich verletzt. Das Mädchen starb nach Angaben der Staatsanwaltschaft an einer Schnittwunde im Halsbereich. Bei der Festnahme bedrohte der Mann die Polizisten, die ihrerseits eine Elektroschockpistole (Taser) einsetzten.
Laut dem Gericht litt der Angeklagte an einer „schizoaffektiven Störung“ und war daher vermindert schuldfähig. Daher sei es nicht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe gekommen, wie sie bei Mordfällen häufig ist. Teile des Verfahrens liefen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil ist mit der Entscheidung des BGH rechtskräftig.
