
Ex-Geschäftsführer haftunfähig: Zu krank für das Gefängnis
Sein Fall hat in Guben für viel Aufsehen gesorgt. Und obwohl das Gerichtsurteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Gubener Wohungsgesellschaft (Guwo) und der Gubener Sozialwerke (GSW) seit Sommer 2017 rechtskräftig ist, hat dieser seine Haftstrafe bisher noch nicht angetreten.

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Christophe Gateau | dpa