Bundestagswahl 2025
: Ab wann Wähler in Guben Briefwahl beantragen können

Wer bei der Bundestagswahl 2025 per Brief abstimmen möchte, muss schnell sein. Die Frist ist kurz. Das müssen Wahlberechtigte aus Guben wissen.
Von
Heike Reiß
Guben
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Wahlbriefe zur Landtagswahl in Brandenburg werden vom Briefwahlvorstand sortiert und die Richtigkeit der persönlichen Angaben überprüft. Der eigentliche Umschlag mit dem Stimmzettel wird dann aber erst ab 18 Uhr geöffnet. In Brandenburg findet am Sonntag die Landtagswahl statt. +++ dpa-Bildfunk +++

Wer am Sonntag der Bundestagswahl 2025 nicht vor Ort ist, muss rechtzeitig Briefwahl beantragen.

Patrick Pleul/dpa
  • Briefwahl für Bundestagswahl 2025 in Guben ab sofort möglich.
  • Wahlbenachrichtigungen ab Mitte Januar, Unterlagen ab 10. Februar.
  • Antrag auf Briefwahl formlos per Post, E-Mail oder Fax.
  • Frist für Antrag bis 21. Februar um 15 Uhr, Stimmzettel bis Wahltag 18 Uhr einreichen.
  • Bundeswahlleiterin Brand empfiehlt, Briefwahlunterlagen bis 20. Februar abzuschicken.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Mitte Januar landen die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2025 in den Briefkästen. Normalerweise werden mit diesen auch die Unterlagen versandt, mit denen Wähler und Wählerinnen bei Bedarf Briefwahl anmelden können. Aufgrund der vorgezogenen Wahlen ist das Zeitfenster, in dem die Bürger und Bürgerinnen ihre Stimme per Brief abgeben können, jedoch diesmal kürzer als sonst.

In Guben werden die betreffenden Zettel rund 14 Tage vor dem Wahlsonntag zur Verfügung stehen. „Laut Rückmeldung des Landkreises Spree-Neiße haben wir alle Unterlagen voraussichtlich ab dem 7. Februar 2025 und können mit dem Versand am Montag, dem 10. Februar 2025, starten“, so Stadtsprecherin Laura Lehmann.

Briefwahl kann auch ohne Unterlagen ab sofort beantragt werden

Wahlberechtigte, die nicht bis zu diesem Zeitpunkt warten wollen, können bereits ab sofort einen formlosen Antrag auf Briefwahl per Post, E-Mail oder Fax bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einreichen. Dieser muss Angaben zum Vor- und Nachnamen, zum Geburtsdatum und zur Wohnadresse beinhalten. Der Antrag kann auch mündlich formuliert werden.

Die Frist, bis zu der jeder Wahlberechtigte die Briefwahl beantragen kann, endet am 21. Februar 2025 um 15 Uhr. Der Stimmzettel muss spätestens um 18 Uhr am Wahltag bei der jeweiligen Gemeinde vorliegen. Bundeswahlleiterin Ruth Brand rät daher, den Wahlbrief spätestens am 20. Februar 2025 bei der Post abzugeben.