Brandenburg-Wahl 2024: Fehlerhafte Wahlzettel in Guben – korrekte Scheine unterwegs

In Guben sind 600 fehlerhafte Stimmzettel für die Briefwahl im Postkasten ihrer Empfänger gelandet.
Andreas Arnold/dpaIm Vergleich zu 2019 entscheiden sich immer mehr Menschen zur Landtagswahl in Brandenburg dazu, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Auch in Guben. In diesem Zuge wurden 600 fehlerhafte Wahlunterlagen an ihre Empfänger und Empfängerinnen verschickt. Aufgrund eines Schreibfehlers sind die Zettel ungültig. Der Wahltermin steht kurz bevor. Dennoch sollen alle Betroffenen ihre Wahlentscheidung auf diesem Weg rechtzeitig kundtun können.
2.215 Wähler und Wählerinnen haben zur diesjährigen Landtagswahl Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde der Stadt Guben angefordert, informiert Stadtsprecherin Laura Lehmann (Stand: 12. September 2024). Ende August haben einige von ihnen fehlerhafte Stimmzettel erhalten: Statt des Wortes „Landtagswahl“ war der Begriff „Landratswahl“ auf den Unterlagen vermerkt. Damit sind die Papiere nicht zur Stimmabgabe zugelassen. „Als Kommunalverwaltung bedienen wir uns für Teilleistungen eines Dienstleisters. Dort hat sich ein Programmierungsfehler eingeschlichen“, hatte Laura Lehmann den Umstand begründet.
Briefwahl in Guben: Bis wann die Stimme vorliegen muss
Die Wahlbehörde kündigte an, an alle betroffenen Wahlberechtigten korrigierte Zettel zu verschicken. Diese liegen nun vor. Damit können die Empfänger und Empfängerinnen innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Stimme abgeben. „Es sind alle korrekten Briefwahlunterlagen verschickt worden. Alle Bürger, die einen ungültigen Wahlschein bekommen haben, haben bereits neue Unterlagen erhalten, sodass sie rechtzeitig von ihrem Stimmrecht noch Gebrauch machen können“, bestätigt die Stadtsprecherin.
Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte den zugehörigen Antrag nach Angaben der Wahlleitung des Landes Brandenburg „spätestens am Mittwoch vor der Wahl“ stellen. Wählende dieser Kategorie müssen den Stimmzettel so übersenden, dass er am Wahltag bis 18 Uhr in der aufgedruckten Stelle vorliegt.

