Brandenburg-Wahl 2024
: Fehlerhafte Wahlzettel in Guben – korrekte Scheine unterwegs

600 Wähler aus Guben haben falsche Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl 2024 in Brandenburg erhalten. Sie sollen dennoch rechtzeitig abstimmen können.
Von
Heike Reiß
Guben
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Umschläge mit Briefwahlstimmen werden sortiert. In der Messehalle 1 der Messe Frankfurt werden alle Briefwahlstimmen der Bankenstadt von rund 1.200 Wahlhelfern zentral gezählt. Schon von 15 Uhr an werden die ersten Urnen geleert und die Wahlbriefe sortiert. Mit der Auszählung wird aber erst nach 18.00 Uhr begonnen. Die Stimmzettel für die Briefwahl können bis Wahlschluss in die Briefkästen des Wahlamtes eingeworfen werden oder auch in der Messehalle persönlich vorbeigebracht werden. In Deutschland findet heute die Europawahl statt. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. (zu dpa: «Europaminister wertet Europawahl-Ergebnis als Denkzettel für Ampel») +++ dpa-Bildfunk +++

In Guben sind 600 fehlerhafte Stimmzettel für die Briefwahl im Postkasten ihrer Empfänger gelandet.

Andreas Arnold/dpa

Im Vergleich zu 2019 entscheiden sich immer mehr Menschen zur Landtagswahl in Brandenburg dazu, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben. Auch in Guben. In diesem Zuge wurden 600 fehlerhafte Wahlunterlagen an ihre Empfänger und Empfängerinnen verschickt. Aufgrund eines Schreibfehlers sind die Zettel ungültig. Der Wahltermin steht kurz bevor. Dennoch sollen alle Betroffenen ihre Wahlentscheidung auf diesem Weg rechtzeitig kundtun können.

2.215 Wähler und Wählerinnen haben zur diesjährigen Landtagswahl Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde der Stadt Guben angefordert, informiert Stadtsprecherin Laura Lehmann (Stand: 12. September 2024). Ende August haben einige von ihnen fehlerhafte Stimmzettel erhalten: Statt des Wortes „Landtagswahl“ war der Begriff „Landratswahl“ auf den Unterlagen vermerkt. Damit sind die Papiere nicht zur Stimmabgabe zugelassen. „Als Kommunalverwaltung bedienen wir uns für Teilleistungen eines Dienstleisters. Dort hat sich ein Programmierungsfehler eingeschlichen“, hatte Laura Lehmann den Umstand begründet.

Briefwahl in Guben: Bis wann die Stimme vorliegen muss

Die Wahlbehörde kündigte an, an alle betroffenen Wahlberechtigten korrigierte Zettel zu verschicken. Diese liegen nun vor. Damit können die Empfänger und Empfängerinnen innerhalb der gesetzlichen Frist ihre Stimme abgeben. „Es sind alle korrekten Briefwahlunterlagen verschickt worden. Alle Bürger, die einen ungültigen Wahlschein bekommen haben, haben bereits neue Unterlagen erhalten, sodass sie rechtzeitig von ihrem Stimmrecht noch Gebrauch machen können“, bestätigt die Stadtsprecherin.

Wer per Briefwahl wählen möchte, sollte den zugehörigen Antrag nach Angaben der Wahlleitung des Landes Brandenburg „spätestens am Mittwoch vor der Wahl“ stellen. Wählende dieser Kategorie müssen den Stimmzettel so übersenden, dass er am Wahltag bis 18 Uhr in der aufgedruckten Stelle vorliegt.