Prozessauftakt
: Forster wegen Einbruchserie in Cottbus vor Gericht

Dutzende Einbrüche, schwerer Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, auch unter Drogeneinfluss. Es sind 16 Anklageschriften, die die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt im Cottbuser Landgericht verlesen hat. Die Einbruchserie zog sich durch das ganze Stadtgebiet.
Von
Julia Siebrecht,
Henry Berner,
Sophie-Marie Erxmeyer
Cottbus
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  • Tatort RK Endspurt, Dresdner Straße: Der Angeklagte soll im September 2018 in das Vereinsheim des Rennklubs in Cottbus eingedrungen sein und unter anderem eine Geldkassette mit Bargeld geklaut haben.

    Tatort RK Endspurt, Dresdner Straße: Der Angeklagte soll im September 2018 in das Vereinsheim des Rennklubs in Cottbus eingedrungen sein und unter anderem eine Geldkassette mit Bargeld geklaut haben.

    Jan Augustin
  • Tatort Spree-Schule an der Puschkinpromenade: Über das Kellerfenster soll der Angeklagte in die Schule eingedrungen sein und unter anderem acht Tablets, zwei Laptops und zwei Sporttaschen, sowie einen Theatergutschein entwendet haben.

    Tatort Spree-Schule an der Puschkinpromenade: Über das Kellerfenster soll der Angeklagte in die Schule eingedrungen sein und unter anderem acht Tablets, zwei Laptops und zwei Sporttaschen, sowie einen Theatergutschein entwendet haben.

    Jan Augustin
  • Tatort Niedersorbisches Gymnasium in der Sielower Straße: Gemeinsam mit einem Mittäter soll der Beschuldigte am Pfingstsonntag 2018 die Eingangstür aufgehebelt haben. Er soll den Getränkeautomaten geknackt, Geld entwendet und verschiedene technische Geräte gestohlen haben.

    Tatort Niedersorbisches Gymnasium in der Sielower Straße: Gemeinsam mit einem Mittäter soll der Beschuldigte am Pfingstsonntag 2018 die Eingangstür aufgehebelt haben. Er soll den Getränkeautomaten geknackt, Geld entwendet und verschiedene technische Geräte gestohlen haben.

    Jan Augustin
  • Tatort Sorbisch-wendische Villa in der Sielower Straße: Der Angeklagte soll im Mai 2018 einen Beamer, Laptop, Camcorder und Kabel für elektrische Geräte sowie ein Porto-Buch entwendet haben.

    Tatort Sorbisch-wendische Villa in der Sielower Straße: Der Angeklagte soll im Mai 2018 einen Beamer, Laptop, Camcorder und Kabel für elektrische Geräte sowie ein Porto-Buch entwendet haben.

    Jan Augustin
  • Tatort Kita Spatzennest in der Sielower Straße: Der Beschuldigte soll mindestens zwei Mal in die Kindertagesstätte eingebrochen sein. Dabei hat er mutmaßlich Lebensmittel, elektrische Geräte und eine Formular-Mappe aus dem Büro der Leiterin entwendet.

    Tatort Kita Spatzennest in der Sielower Straße: Der Beschuldigte soll mindestens zwei Mal in die Kindertagesstätte eingebrochen sein. Dabei hat er mutmaßlich Lebensmittel, elektrische Geräte und eine Formular-Mappe aus dem Büro der Leiterin entwendet.

    Jan Augustin
  • Tatort ambulanter Pflegedienst Medicus in der Ewald-Haase-Straße: Der Beschuldigte soll hier einen Gesamtschaden von mehreren zehntausend Euro verursacht haben. Beim ersten Einbruch im Januar 2018 soll er Fahrzeugschlüssel und -papiere entwendet haben, im Oktober 2018 dann die dazugehörigen Fahrzeuge.

    Tatort ambulanter Pflegedienst Medicus in der Ewald-Haase-Straße: Der Beschuldigte soll hier einen Gesamtschaden von mehreren zehntausend Euro verursacht haben. Beim ersten Einbruch im Januar 2018 soll er Fahrzeugschlüssel und -papiere entwendet haben, im Oktober 2018 dann die dazugehörigen Fahrzeuge.

    Jan Augustin
  • Tatort Landesbergamt in der Inselstraße: Der Angeklagte soll im Frühling 2018 gemeinsam mit mehreren Mittätern mehrmals über Toilettenfenster in das Gebäude eingedrungen sein. Entwendet wurden Fahrzeugpapiere, -schlüssel und ein Mercedes im Wert von 35 000 Euro. Er soll eine Geldkassette sowie eine Tasche mit Tankkarten und Zulassungsscheinen gestohlen haben.

    Tatort Landesbergamt in der Inselstraße: Der Angeklagte soll im Frühling 2018 gemeinsam mit mehreren Mittätern mehrmals über Toilettenfenster in das Gebäude eingedrungen sein. Entwendet wurden Fahrzeugpapiere, -schlüssel und ein Mercedes im Wert von 35 000 Euro. Er soll eine Geldkassette sowie eine Tasche mit Tankkarten und Zulassungsscheinen gestohlen haben.

    Jan Augustin
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Gefesselt mit Handschellen wird der Angeklagte von zwei Justizbeamten in den Saal geführt. Er wirkt ruhig, etwas blass. Der 42-jährige wartet, seinem Verteidiger zugewandt, während die Juristen sich uneins sind, wie viele Anklageschriften genau zu verhandeln sind. Am Ende bleiben sechzehn übrig, eine mehr als angekündigt. Ab da redet vor allem einer: der Staatsanwalt. Es ist ein Lesemarathon, den Jens Meyer am Donnerstagmorgen im Cottbuser Landgericht absolviert. Bis er alle Anklagepunkte verlesen hat, ist der Vormittag fast vorbei.

Beim neunten Punkt fällt dem Verteidiger Bernd-Ullrich Bäßler zum ersten Mal auf, dass er die Anklageschrift nicht bekommen hat. Das wird noch häufiger der Fall sein. Unübersichtlich ist nicht nur die Aktenlage, sondern auch die Zahl der Einbrüche, die dem Beschuldigten zur Last gelegt werden: Die Cottbuser Kindertagesstätte Spatzennest ist genauso unter den Geschädigten wie der RK Endspurt Cottbus und die Pflegefirma Medicus. Zu etlichen Firmen, Kindertagesstätten und Schulen soll der Angeklagte sich Zutritt verschafft haben, häufig sogar mehrfach.

Mehrere Einbrüche ins Landesbergamt in Cottbus

Erbeutet habe er dabei elektronische Geräte, wie Handys, Laptops, Tablets und Lautsprecher. Bargeld habe der Angeklagte mitgenommen und Tresore aufgehebelt. Beinahe jedes Mal entwendet er Autoschlüssel und die passenden Zulassungen. Dann flüchtet er mit einem der dazugehörigen Autos. Manche Taten begeht er allein, viele in Gemeinschaft. Auch gegen die Mittäter laufen Verfahren. Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte so seinen Lebensunterhalt finanziert haben. In einem Fall konnte ihm das Fahren unter Amphetamin-Einfluss nachgewiesen werden. Eine Fahrerlaubnis besitzt er ohnehin nicht.

Beim 14. Anklagepunkt richtet sich der Staatsanwalt kurz auf. Das Ende des Monologs scheint greifbar zu sein. Dann stützt er sich wieder mit beiden Händen auf dem Tisch ab. Das Vorlesen wird noch eine Weile dauern. Dabei geht es um den mutmaßlichen Einbruch des Beschuldigten in das Landesbergamt in der Cottbuser Innenstadt. Mehrmals habe der Beschuldigte sich über ein Toilettenfenster Zutritt verschafft. Er hebelt Bürotüren und Tresore auf, durchwühlt Schränke und Schubladen. Er nimmt acht Fahrzeugschlüssel an sich und fährt in einem Mercedes im Wert von 35 000 Euro vom Hof.

Dass der Beschuldigte dabei durchaus professionell vorgegangen ist, zeigt das sichergestellte Tatwerkzeug. Im sichergestellten Rucksack finden die Polizeibeamten zwei Paar Handschuhe, mehrere Schraubendreher, Blechschere und Cutter-Messer. Bei einem Einbruch in einen Gewerbetrieb an der Ottilienstraße soll der Angeklagte ein Stromkabel gekappt und die Überwachungskamera mit schwarzer Farbe besprüht haben. In der Kindertagesstätte Spatzennest nutzt er eine aufgeschnittene Plastikflasche, einen sogenannten Flipper, als Tatwerkzeug. Ähnlich wie mit einer Kreditkarte kann eine Tür so ohne Einbruchsspuren geöffnet werden, wenn nicht abgeschlossen wurde.

Gebürtiger Forster bekannt bei Polizei und Justiz

Der Angeklagte ist für Polizei und Justiz kein Unbekannter: Der gebürtige Forster hat bereits mehrfach im Gefängnis gesessen.

Als Staatsanwalt Meyer nach 90 Minuten am Ende der Anklageschrift angekommen ist, ordnet der Vorsitzende Richter Christian Fisch eine kurze Pause an. „Damit Herr Meyer einen Schluck trinken kann“, sagt er. Weil einige Anklagepunkte auch der Verteidigung noch nicht bekannt sind, wird die Verhandlung frühzeitig beendet. Der Prozess soll am 30. Januar fortgesetzt werden. Verteidiger Bernd-Ullrich Bäßler hat bereits angedeutet, dass der Beschuldigte sich teilweise geständig zeigen wird.

Das Strafmaß

In 16 Anklageschriften wird dem Beschuldigten der Diebstahl nach Paragraph 242 des StGB und die besonders schwere Form des Diebstahls nach Paragraph 243 des StGB vorgeworfen. Während Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird, ist für die besonders schwere Form des Diebstahls ein Strafmaß von drei Monaten bis zu zehn Jahren angesetzt. Da der Angeklagte in den vorliegenden Fällen in Cottbuser Gebäude eingebrochen sein soll, liegt eine besonders schwere Form des Diebstahls vor - und das gleich dutzendfach. Bei einer Verurteilung könnte dem Angeklagten durchaus eine längere Haftstrafe drohen. Dass der Beschuldigte sich in einigen Fällen geständig zeigen könnte, deutete die Verteidigung am Ende der Gerichtsverhandlung bereits an. Unter den Anklagepunkten gäbe es Taten, an die sich der Beschuldigte wohl erinnern könne. Welche das seien, solle zum nächsten Verhandlungstag geklärt werden.