Landratswahl Spree-Neiße 2026
: Was Wähler zur Stichwahl wissen müssen

Landratswahl in Spree-Neiße: Christine Beyer (AfD) und Martin Heusler (CDU) treten in der Stichwahl gegeneinander an. Die wichtigsten Infos zur Stimmabgabe.
Von
Harriet Stürmer
Forst
Jetzt in der App anhören
Christine Beyer und Martin Heusler treten in der Stichwahl um das Landratsamt in Spree-Neiße an.

Christine Beyer (AfD) und Martin Heusler (CDU) stehen in der Stichwahl um den Posten des neuen Landrats in Spree-Neiße.

Beyer/dpa/Heusler
  • Stichwahl um Landrat Spree-Neiße: Christine Beyer (AfD) vs. Martin Heusler (CDU)
  • Rund 94.000 Wähler stimmen am Sonntag (22. März 2026) erneut ab
  • Wahllokale 8–18 Uhr; Ort steht auf der Wahlbenachrichtigung
  • Briefwahl: Unterlagen müssen bis 18 Uhr am Wahlsonntag vorliegen
  • Notfall: Neuausstellung von Unterlagen bis Sonntag 15 Uhr bei der Kommunalverwaltung

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Rund 94.000 Wähler in Spree-Neiße sind am Sonntag (22. März 2026) erneut aufgerufen, ihren künftigen Landrat oder ihre künftige Landrätin zu bestimmen. In der Stichwahl treten Christine Beyer (AfD) und Martin Heusler (CDU) noch einmal gegeneinander an. Die wichtigsten Infos für Wähler im Überblick.

Zunächst einmal: Die Wahlbenachrichtigungen, die schon vor einigen Wochen an die Wahlberechtigten verschickt wurden, gelten sowohl für die Hauptwahl, die am 8. März stattfand, als auch für die nun folgende Stichwahl. Das heißt: Wahlberechtigte bekommen keine erneute Wahlbenachrichtigung und gleichzeitig auch keinen neuerlichen Antrag auf Briefwahlunterlagen.

Stichwahl in Spree-Neiße: Wahllokale öffnen von 8 bis 18 Uhr

Die Stichwahl findet in jenen Wahllokalen statt, in denen auch die Hauptwahl durchgeführt wurde. Welchem Wahllokal Wähler zugewiesen sind, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. In den Urnenwahllokalen können Wähler in der Zeit von 8 bis 18 Uhr persönlich ihre Stimme abgeben. Für diejenigen, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr haben, ist dies dennoch möglich. Wahlberechtigte stehen in einem Verzeichnis, das dem zuständigen Wahllokal vorliegt. In jedem Fall sollten Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass mitnehmen.

Grundsätzlich dürfen Wähler ihre Stimme nur in ihrem Urnenwahlbezirk abgeben. Wer im Vorfeld einen Wahlschein zur Briefwahl beantragt hat, kann durch Stimmabgabe in einem beliebigen Urnenwahlbezirk wählen.

Ansonsten gilt für Briefwähler: Wer zur Hauptwahl einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zum Beispiel elektronisch beantragt hat, bekommt für die Stichwahl in der Regel automatisch erneut Briefwahlunterlagen zugestellt. Kurz vor knapp können Briefwahlunterlagen jetzt nur noch persönlich in der zuständigen Behörde der jeweiligen Kommunalverwaltung abgeholt werden. Dabei sind Wähler allerdings auf die entsprechenden Öffnungszeiten angewiesen.

Auch für Briefwähler gilt: Bis 18 Uhr müssen die Unterlagen vorliegen

Im Falle plötzlicher Erkrankung, die das Wählen im Urnenwahllokal unmöglich macht, oder wenn Briefwahlunterlagen nicht zugestellt wurden, gilt, dass sie bis spätestens Sonntag 15 Uhr neu ausgestellt werden können. In diesem Fall müssen sich Wähler ebenfalls an ihre Kommunalverwaltung wenden. Die Wahlvorstände sind am Sonntag vor Ort.

Auch für Briefwähler gilt, dass die Unterlagen bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag vorliegen müssen. Wer per Post spät dran ist, kann sie bis zu diesem Zeitpunkt in den Briefkasten der auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckten Adresse werfen. Sie können auch direkt bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Der Briefkasten befindet sich am Kreishaus in Forst in der Heinrich-Heine-Straße 1.