Ein Auto ist neu zuzulassen. Ein Gebrauchtwagen wechselt den Besitzer. In Fällen wie diesen führt kein Weg an der Kfz-Zulassungsstelle vorbei. Hier stehen ab 1. September 2023 einige Änderungen an. Die haben auch finanzielle Auswirkungen für Verbraucher.
Hintergrund ist ein Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die unter anderem den weiteren Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) vorsieht. Damit soll die Zulassung von Kraftfahrzeugen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und zügiger vonstattengehen.
Mit der neuen Verordnung verbunden sind geänderte Gebühren. Bei etlichen Posten müssen sich Verbraucher auf höhere Kosten einstellen. „Der Landkreis Spree-Neiße will die Bürger vorab darüber informieren, damit dann ab September in der Zulassungsstelle keine Verwunderung herrscht“, sagt Bianca Köcher-Böning, Fachbereichsleiterin Ordnung, Sicherheit und Verkehr. Sie weist hin: Die Gebührenerhöhung liege nicht im Ermessen der Zulassungsstellen, sondern gelte bundesweit.
Für welche Dienstleistungen mehr bezahlt werden muss
Am teuersten wird ab September eine Kfz-Abmeldung. Statt 7,80 Euro werden 16,80 Euro fällig. Eine Neuzulassung kostet drei Euro mehr. Will ein Halter sein Fahrzeug bei gleichem Kennzeichen erneut zulassen, sind gut elf Euro mehr zu zahlen. Knapp sieben Euro mehr sind für eine Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel bei gleichem Kennzeichen zu berappen. Eine Umschreibung innerhalb des Landkreises mit gleichem Kennzeichen kostet ab September plus 7,50 Euro.
Neu in die Gebührenordnung aufgenommen wurde eine Tageszulassung. Dafür werden 45,90 Euro fällig. Damit werde dem Bedarf aus der Wirtschaft Rechnung getragen, heißt es im Gesetz.
Wie Verbraucher Geld sparen können
Geld gespart werden kann per Online-Zulassung. Da kosten ab September beispielsweise die Erstzulassung 12,80 Euro plus 30 Cent für einen Prüfplakettenträger, eine Abmeldung nur 2,10 Euro und eine Tageszulassung 14,90 Euro. Ebenfalls weitere Dienstleistungen bei Zulassungen fallen deutlich günstiger als beim Vor-Ort-Termin aus.
Noch werde die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) nur verhalten genutzt, beobachtet Bianca Köcher-Böning. 2022 hat die Zulassungsstelle Spree-Neiße darüber nur 133 Vorgänge bearbeitet – von insgesamt 42.000 im gesamten Jahr. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion (eID). Auf Smartphone, Tablett oder PC muss die AusweisApp2 installiert sein.
Warum die Zulassungsstelle Spree-Neiße geschlossen bleibt
Demnächst soll die vierte Stufe der Online-Zulassung eingeführt werden. Insbesondere Autohäuser sollen hiervon profitieren. Voraussetzung ist die Schaffung einer zentralen Großschnittstelle beim Kraftfahrzeugbundesamt. Für ein entsprechendes Programm-Update bleibe die Führerschein- und Kfz-Zulassungsbehörde Spree-Neiße am 6. und 7. September geschlossen, weist Bianca Köcher-Böning hin.
Zurück zum Termin in der Zulassungsbehörde. Der kann online gebucht werden. Derzeit gibt es ab 21. August wieder freie Termine. Aufgrund der Zusammenarbeit mit der Stadt Cottbus und dem Nachbarlandkreis Oberspreewald-Lausitz können Einwohner aus Spree-Neiße die für sie am günstigsten zu erreichende Zulassungsstelle auswählen: Forst, Cottbus, Calau oder Senftenberg.
Sie weist noch auf eine weitere Neuerung ab 1. September 2023 zum Verwertungsnachweis hin, den Entsorgungsbetriebe für verschrottete Fahrzeuge ausstellen. Demnach sind dann beim Antrag auf Außerbetriebsetzung mit dem entsprechenden Nachweis die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II vorzulegen, die die Behörde einzieht. Bianca Köcher-Böning geht davon aus, dass hier möglichen Fälschungen Einhalt geboten werden soll.
Landkreis Spree-Neiße erinnert an Pflichtumtausch beim Führerschein
Die Fachbereichsleiterin appelliert außerdem an alle Führerscheinbesitzer, den Pflichtumtausch im Blick zu behalten. Aufgrund der zurückliegenden Stichtage zeige die Erfahrung, dass sich viele Bürger erst auf dem letzten Drücker in der Führerscheinstelle melden. Bedeutet: Die Termine werden knapp, die Bearbeitung staut sich zurück. Schnell ist der Stichtag versäumt, und mit etwas Pech droht bei einer Polizeikontrolle ein Verwarngeld.
Im Regelfall dauere es etwa vier Wochen, bis der Bürger seinen neuen Führerschein erhält, teilt Bianca Köcher-Böning mit. Bei der Antragstellung könne er auswählen, wo er das neue Dokument abholen möchte – im zuständigen Einwohnermeldeamt oder beim Landkreis. Er könne es sich auch schicken lassen. Sei die Anforderung von Unterlagen aus einem anderen Landkreis erforderlich, könne es zu Verzögerungen kommen.
Das sind die Fristen: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr. Bereits abgeschlossen sein sollte der Umtausch der Papierführerscheine für die Jahrgänge 1953 bis 1958 sowie 1959 bis 1964. Der nächste Stichtag ist der 19. Januar 2024 für die Jahrgänge 1965 bis 1970. Die Jahrgänge ab 1971 sind bis zum 19. Januar 2025 an der Reihe.
Wer bereits einen Kartenführerschein besitzt, sollte das Ablaufdatum beachten. Für die Plastik-Dokumente, die ab Januar 1999 ausgestellt wurden, gelten folgende Umtauschfristen:
Der Umtausch kann in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Spree-Neiße in Forst oder im zuständigen Einwohnermeldeamt beantragt werden. Ohne Termin geht nichts. Beim Landkreis kann der auch online reserviert werden.
Was zum Führerschein-Umtausch mitzubringen ist
► Mitzubringen sind der Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, der aktuelle Führerschein, ein biometrisches Passbild sowie 25,30 Euro.
► Wer einen Nachweis über die Erteilung der Fahrerlaubnis (VK30) besitzt, muss diese ebenfalls vorlegen. Wer seine Fahrerlaubnis nicht in Spree-Neiße erworben hat, kann von sich aus eine Karteikartenabschrift bei der erteilenden Fahrerlaubnisbehörde des letzten Führerscheins beantragen und an die Fahrerlaubnisbehörde Spree-Neiße senden. Liegt die Abschrift nicht vor, fordert die Fahrerlaubnisbehörde diese an.