Fundbüro in Forst: So funktioniert der neue Online-Service der Stadt

Die Stadt Forst geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung: Jetzt ist auch das Fundbüro online verfügbar.
Susanne Joel/Stadt Forst (Lausitz)- Forst startet ein Online-Fundbüro – 41 Gegenstände aktuell gelistet (Stand: Juli 2025).
- Funde wie Fahrräder, Smartphones, Schlüssel oder ein goldener Ehering online suchbar.
- Ziel: Bürgerfreundlichere und effizientere Verwaltung durch Digitalisierung.
- Finder sind gesetzlich verpflichtet, Funde zu melden (§ 965 BGB).
- Nach 6 Monaten: Finderlohn, Eigentumsanspruch oder Versteigerung möglich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Für jeden, der etwas verliert und dann schmerzlich vermisst, sind Fundbüros eine feine Sache. Erst recht, wenn sie online funktionieren; so wie jetzt in Forst (Lausitz). Dann können Besitzer ganz bequem digital nach dem verlorenen Stück suchen – und es im besten Fall auch wiederentdecken; so es ein ehrlicher Finder gefunden und bei der Stadt abgegeben hat.
41 Gegenstände listet das neue Online-Fundbüro von Forst (Spree-Neiße) aktuell auf (Stand: 28. Juli 2025). Darunter sind zum Beispiel einige Fahrräder; etwa ein blaues Giant-Damenrad, ein weiß-blaues Mountainbike von Cube oder ein Trekkingrad von Prophete.
Goldenen Ehering in der Berliner Straße in Forst entdeckt
Wiederzuentdecken gibt es aber auch viele Schlüssel oder Smartphones, Damen-Portemonnaies mit diversem Inhalt – in einem Fall sogar mit Personalausweis – oder sogar eine Kettensäge, die Anfang April 2025 in der Weinbergstraße gefunden wurde.
Auch eine Wildkamera, die bereits im Oktober 2024 in der C.-A.-Groeschke-Straße entdeckt wurde, lässt sich unter den Fundstücken aufstöbern – und selbst ein goldener Ehering, den ein ehrlicher Finder im März 2025 in der Berliner Straße sichergestellt hat.
Mit dem neuen Online-Fundbüro geht die Stadt Forst einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung. Ziel der Digitalisierungsstrategie ist es, die Verwaltung schrittweise bürgerfreundlicher, transparenter und effizienter zu gestalten, erklärt Stadtsprecherin Susanne Joel. „Das Online-Fundbüro ist dabei ein gutes Beispiel, wie analoge Verwaltungsprozesse sinnvoll digital ergänzt werden können.“
Die Forster Bürgermeisterin Simone Taubenek erklärt: „Ein modernes Fundbüro gehört heute in die digitale Welt. Mit dem neuen Online-Service machen wir einen weiteren Schritt hin zu einer bürgernahen und zeitgemäßen Verwaltung. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen ihre Anliegen unkompliziert und ohne lange Wege erledigen können – das ist unser Anspruch.“
Warum es wichtig ist, Fundsachen abzugeben
Wie sich Finder verhalten sollten, ist übrigens nicht allein eine Frage der Moral, sondern auch gesetzlich geregelt. Demnach gilt: Wer einen offenbar verlorenen Gegenstand findet, ist verpflichtet, den Fund anzuzeigen.
Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – und dort insbesondere Paragraf 965, aber auch die folgenden. Demnach muss ein Fund dem Eigentümer oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Stadt Forst ist das Bürgeramt im Rathaus die zuständige Anlaufstelle für Fundangelegenheiten.
§ 965 BGB: Anzeigepflicht des Finders
► „Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.“
► „Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.“
Finder können mitunter Finderlohn beanspruchen
Die Abgabe im Fundbüro sei nicht nur ein Zeichen von Ehrlichkeit, sondern diene auch dem Schutz des Eigentums aller, betont Stadtsprecherin Susanne Joel. „Nur so haben Verliererinnen und Verlierer eine realistische Chance, ihre Sachen wiederzubekommen. Gleichzeitig kann der Finder unter bestimmten Voraussetzungen einen Finderlohn beanspruchen und nach sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben, sofern sich kein Empfangsberechtigter meldet.“
Wird eine Fundsache durch den Eigentümer nicht abgeholt und wurde zugleich auch kein Eigenbedarf des Finders angemeldet, gibt die Stadt Fundsachen nach mindestens sechs Monaten zur Versteigerung frei. Diese Versteigerungen werden in der Regel einmal jährlich, bei einem großen Bestand an Fundsachen auch zweimal jährlich durchgeführt. Vor einer Versteigerung von Fundsachen wird der Wert geschätzt und als Mindestgebot festgesetzt.
So funktioniert das Online-Fundbüro von Forst (Lausitz)
- Aufruf über die Internetseite der Stadt: www.forst-lausitz.de
- Dort unter dem Reiter „Stadt & Verwaltung“ das „Digitale Rathaus“ öffnen
- Über die Rubrik „Fundbüro – Online“ das Online-Fundbüro starten (der Online-Service führt Nutzer auf die Webseite: https://www.fundbürodeutschland.de/Portal/12071076/Fundsuche)
- Dort können Nutzer nun online die Übersicht der für Forst (Lausitz) registrierten Fundsachen einsehen. Die Übersicht kann nach Kategorie, Fundort, Verlustdatum oder -ort gefiltert werden. Über ein freies Eingabefeld ist auch die direkte Eingabe von Suchbegriffen wie Schlüssel, Handy oder Brieftasche möglich.
Bürgernahes Rathaus in Forst
■ Ende 2021 hatte die Stadtverordnetenversammlung die Digitalisierungsstrategie für Forst beschlossen. In diesem Zusammenhang hatte das Rathaus begonnen, viele Prozesse so umzustellen, dass sie möglichst vollständig digitalisiert sind.
■ Seit September 2023 bietet die Stadt diverse Online-Dienstleistungen aus dem Rathaus an – von einer Online-Antragstellung bis zum elektronischen Bezahlsystem mit PayPal, Giropay oder Kreditkarte für kostenpflichtige Dienstleistungen. Weitere Verwaltungsdienstleistungen sollen folgen.
■ Schon jetzt können Bürger zum Beispiel die Beantragung einer einfachen oder erweiterten Meldebescheinigung online erledigen.
■ Antragsteller von Personalausweisen und Pässen können online den Status ihrer Bearbeitung abrufen und sind so informiert, wann ihre Dokumente aus der Bundesdruckerei im Rathaus eingetroffen sind.
■ Inzwischen haben Bürger auch die Möglichkeit, Wohngeldanträge online zu stellen.

