Landratswahl Elbe-Elster 2026
: Zahlen und Fakten, was Wähler wissen müssen

Am 15. Februar 2026 wird im Landkreis Elbe-Elster ein neuer Landrat gewählt. Amtsinhaber  Christian Jaschinski (CDU) tritt erneut an und hat drei Herausforderer. Wer wählen darf und wie gewählt wird.
Von
Kai Roeper,
Heike Lehmann
Finsterwalde/Elsterwerda/Herzberg
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Landratswahlen: ARCHIV - 13.11.2023, Sachsen, Meißen: Ein Wegweiser mit der Aufschrift „Landratsamt“. (zu dpa: «CDU bei Landratswahl in Oberspreewald-Lausitz vorne») Foto: Sebastian Kahnert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Im Landkreis Elbe-Elster finden am 15. Februar Landratswahlen statt. Dazu muss man im Vorfeld einige Dinge wissen.

Sebastian Kahnert/dpa
  • Am 15. Februar 2026 wird im Landkreis Elbe-Elster ein neuer Landrat gewählt.
  • Amtsinhaber Christian Jaschinski (CDU) tritt erneut an, drei weitere Kandidaten sind zugelassen.
  • Gewählt wird per Mehrheitswahl; eine Stichwahl am 1. März 2026 ist möglich, falls nötig.
  • Wahlberechtigt sind EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind und im Landkreis wohnen.
  • Briefwahl ist möglich – Wahlschein kann online oder bei der Verwaltung beantragt werden.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Am 15. Februar 2026 findet im Landkreis Elbe-Elster die Landratswahl statt, bei der sich zeigt, wer in den kommenden Jahren an der Spitze des Landkreises stehen wird. Ein Landrat ist Leiter und Vertreter, er entscheidet über zentrale Themen im Landkreis, führt die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen.

Zu seinen Aufgaben gehören die Umsetzung der Beschlüsse des Kreistages sowie die Wahrnehmung kommunaler Aufgaben, aber auch staatlicher Pflichtaufgaben. Die Wahl gilt als wichtiger Gradmesser für die politische Stimmung in der Region.

So läuft die Landratswahl im Landkreis Elbe-Elster ab

Gewählt wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Ein Kandidat ist im ersten Wahlgang gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält und zusätzlich mindestens 15 Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten (Quorum) auf sich vereint. Wird dieses Quorum nicht erreicht, findet am 1. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.

Auch in der Stichwahl muss das 15-Prozent-Quorum erfüllt werden. Wird es erneut verfehlt, entscheidet der Kreistag über die Besetzung des Amtes. Daher ist eine hohe Wahlbeteiligung besonders wichtig.

Die Amtszeit des Landrats beträgt acht Jahre. Eine Wiederwahl ist möglich.

Wahltermin und Fristen bei der Landratswahl Elbe-Elster 2026

Wahltag: 15. Februar 2026

Stichwahl: 1. März 2026 (falls notwendig)

Frist für Wahlbenachrichtigungen: Bis spätestens 25. Januar 2026 (21 Tage vor der Wahl) werden die Wahlbenachrichtigungen zugestellt.

Wer darf bei der Landratswahl Elbe-Elster 2026 wählen?

Die Wahlberechtigung in Brandenburg basiert auf folgenden Kriterien:

  • Sie sind entweder Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der EU.
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben im Landkreis Elbe-Elster ihren ständigen Wohnsitz oder halten sich dort gewöhnlich auf.
  • Sie sind nicht durch Gerichtsbeschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Bei Verhinderung am Wahltag Briefwahl möglich

Wer am 15. Februar 2026 nicht persönlich im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit zur Briefwahl.

Dazu müssen Wahlberechtigte einen Wahlschein bei ihrer Stadt-, Amts-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung beantragen. Das kann man über das Service-Portal des Landkreises oder kommunale Seiten erledigen. Die Unterlagen – inklusive Stimmzettel, Umschlägen und Anleitung – können anschließend per Post oder persönlich entgegengenommen werden. Auch eine direkte Stimmabgabe vor Ort mit den Briefwahlunterlagen ist möglich.

Kandidaten für die Landratswahl 2026 im Landkreis Elbe-Elster

Der Kreiswahlausschuss hat am 12. Dezember 2025 die Kandidatenliste formal bestätigt. Zugelassen sind:

Christian Jaschinski (CDU): Der amtierende Landrat tritt zur Wiederwahl an. Wird er gewählt, ist es die dritte Legislaturperiode für ihn.

Norbert Kleinwächter (AfD): Ehemaliger Bundestagsabgeordneter.

Christian Nürbchen: Kandidat der Listenvereinigung aus Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

Marcel Schmidt: Tritt als parteiloser Einzelbewerber an.