LR+LR+Bestattung in Finsterwalde
: Das ist bei Erinnerungsstücken erlaubt, das nicht

Erinnerungsstücke an einen Verstorbenen sind bei einer Bestattung wichtig für die Hinterbliebenen. Manche sind legal, andere unter Strafandrohung verboten.
Von
Rolf Kühne
Finsterwalde
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Flussbestattung: ARCHIV - 24.09.2025, Rheinland-Pfalz, Riol: Symbolbild: Eine Urne steht dekoriert an Bord der Telegraaf IV, einem ehemaligen Postfrachtschiff auf der Mosel. (zu dpa: «Flussbestattungen - Trend oder Randerscheinung?») Foto: Harald Tittel/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Das Symbolbild zeigt eine Urne für eine Flussbestattung. Zur Erinnerung an den Verstorbenen wünschen sich die Hinterbliebenen oft besondere Erinnerungsstücke. Manche davon sind nicht erlaubt.

Harald Tittel/dpa