Angriff in Finsterwalde
: Mann beschädigt Autos – wer kommt für die Kosten auf?

Ein offenbar psychisch kranker Täter greift in Finsterwalde Autos und Fahrer an. Was bedeutet das für die geschädigten Autobesitzer? Ein Rechtsanwalt klärt auf.
Von
Sven Hering
Finsterwalde
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Ein Mann steht in diesem Symboldbild mit einem Schraubenzieher neben einem Auto. Wer kommt für den Schaden auf?

Ein Mann steht in diesem Symboldbild mit einem Schraubenzieher neben einem Auto. Wer kommt für den Schaden auf?

Angelika Warmuth/dpa
  • Ein psychisch kranker Mann beschädigte Autos und griff Fahrer in Finsterwalde an.
  • Täter riss Nummernschild ab, beschädigte Auto und attackierte BMW-Fahrer.
  • Täter wurde festgenommen und in medizinische Behandlung eingewiesen.
  • Schadensersatzansprüche sind bei schuldunfähigen Tätern ausgeschlossen.
  • Vollkaskoversicherung deckt Vandalismusschäden an Fahrzeugen.

Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.

Ein psychisch auffälliger Mann hat vor wenigen Tagen für mehrere Einsätze in der Finsterwalder Innenstadt gesorgt. Zeugen beobachteten ihn dabei, wie er in der Schillerstraße das Nummernschild eines Autos abriss. So informierte die Polizei.

In der Friedensstraße beschädigte er den Angaben zufolge dann ein weiteres Auto. Kurz darauf schlug er auf einen BMW und versuchte, den Fahrer zu schlagen. Der Mann konnte den Angriff abwehren, bekam durch die Aufregung allerdings körperliche Beschwerden, so dass er in ein Krankenhaus eingeliefert werden musste.

Die Polizei konnte den mehrfach bekannten 32-jährigen Verursacher festhalten. Er begab sich in eine fachmedizinische Behandlung, heißt es im Polizeibericht.

Auto beschädigt: Schadensersatz bei schuldunfähigen Tätern

Doch was passiert in solchen Fällen mit den verursachten Sachschäden? Kann der Täter belangt werden oder bleiben die Eigentümer der Autos auf den Kosten sitzen? Christian König ist Rechtsanwalt in Finsterwalde.

Er erklärt: „Aus strafrechtlicher Sicht ist gemäß Paragraf 20 Strafgesetzbuch (StGB) eine Person schuldunfähig, wenn sie zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage war, das Unrecht ihrer Tat zu erkennen oder gemäß dieser Einsicht zu handeln.“ In solchen Fällen werde keine Strafe verhängt.

Allerdings könne bei Vorliegen der Voraussetzungen stattdessen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß Paragraf 63 StGB angeordnet werden, um die Gesellschaft auch vor schuldunfähigen Tätern zu schützen. Wenn jedoch nur eine verminderte Schuldfähigkeit vorliege, etwa bei weniger schweren psychischen Störungen, könne das Gericht gemäß Paragraf 21 StGB eine abgemilderte Strafe verhängen.

Gutachter entscheidet über Schuldfähigkeit des Täters

„Zivilrechtlich ist ein Schadensersatzanspruch gemäß Paragraf 827 BGB ausgeschlossen, wenn der Täter in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit handelte“, so der Rechtsanwalt. Hierunter würde auch eine schwere psychische Krankheit fallen.

Eine nur verminderte Fähigkeit zur freien Willensbestimmung reiche hingegen nicht aus, um den Schadensersatzanspruch des Geschädigten auszuschließen. „Der Täter kann also nur dann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn seine Fähigkeit zur freien Willensbestimmung vollständig ausgeschlossen ist.“

Sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich werde nur ein Gutachter feststellen können, ob die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen.

Versicherungsschutz bei Vandalismus an Fahrzeugen

Wurde das Auto durch Vandalismus beschädigt, kommt laut ADAC nur eine Vollkaskoversicherung für die Schäden auf. Pro Schadenfall drohe dabei eine Höherstufung, sodass ein höherer Versicherungsbeitrag fällig werde. Etwas anderes gilt laut ADAC nur, wenn im Vertrag ein sogenannter Rabattschutz vereinbart wurde.