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: Finsterwalder ergötzt sich wiederholt an Kinderpornografie - so lautet das Urteil dieses Mal

Ein Finsterwalder ist zum wiederholten Mal wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften angeklagt. Von Unrechtsbewusstsein ist bei ihm keine Spur. Die Beweislage aber scheint erdrückend. Wie urteilt das Gericht?
Von
Heike Lehmann
Finsterwalde
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  • Ein Finsterwalder scheint unbelehrbar: Immer wieder beschafft er sich auf mehreren Kanälen Kinderpornografie. Wiederholt geriet er ins Netz von Polizei und Staatsanwaltschaft.

    Ein Finsterwalder scheint unbelehrbar: Immer wieder beschafft er sich auf mehreren Kanälen Kinderpornografie. Wiederholt geriet er ins Netz von Polizei und Staatsanwaltschaft.

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  • Amtsgericht Bad Liebenwerda

    Amtsgericht Bad Liebenwerda

    Heike Lehmann
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