
Sozialbetrug in Bad Liebenwerda: Saftige Strafe für einen Leistungsbetrüger
Als Wiederholungstäter meldet ein Bezieher von Arbeitslosengeld nicht den Antritt seiner neuen Tätigkeit. Er muss alles zurückzahlen. Zusätzlich muss er die finanziellen Folgen des Urteils verkraften. Beim nächsten Mal droht noch mehr.

Ein Mann aus Elbe-Elster hatte abermals „vergessen“, die Arbeitsagentur über seine neue Tätigkeit zu informieren.
Bernd Wüstneck/dpa