Schon vor zehn Monaten, am 15. August 2022, hätte die Bundesregierung einen ersten detaillierten Zwischenbericht zum Kohleausstieg vorlegen müssen. So schreibt es das Kohleausstiegsgesetz im Paragraf 54 vor.
Der gesetzlich vorgeschriebene Zwischenbericht aber blieb aus. Zu unberechenbar erschienen ...