Zugausfall in Cottbus: In welchen Fällen die Deutsche Bahn Kosten erstattet

Ein Zug kann kurz nach der Abfahrt aus Cottbus aufgrund eines Schadens an der Oberleitung nicht weiterfahren. Einige Pendler möchten nicht auf einen Ersatzbus warten und bestellen stattdessen ein Taxi. Zählt die Deutsche Bahn die Kosten dafür? (Aufnahme vom 26. Juni 2025)
Lisa Hör- Zugausfall in Cottbus nach Unwetter – Schäden an Lok und Oberleitung am 26. Juni 2025.
- Bahn erstattet Ticketkosten bei Verspätungen ab 60 Minuten, teils bis zu 50 %.
- Neue EU-Verordnung schließt Entschädigungen bei außergewöhnlichen Umständen aus.
- Taxikosten nur erstattungsfähig, wenn kein Ersatzverkehr bereitgestellt wird.
- Kontakt für Entschädigungen: DB-Kundendialog per Telefon, E-Mail oder Formular.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Enorme Hitze, gefolgt von heftigen Gewittern, das kann folgenreiche Auswirkungen auch auf den Bahnverkehr haben. Wie zuletzt in Cottbus. So geschehen erst kürzlich auch in der Lausitz: An einem Donnerstagabend, 26. Juni, kann ein RE2-Zug aus Cottbus in Richtung Berlin nicht über Kunersdorf (Spree-Neiße) hinausfahren. Durch das Unwetter sind die Lokomotive und die Oberleitung beschädigt worden. Einige Fahrgäste entschieden sich, Taxis zu bestellen und sich die Kosten dafür zu teilen, um weiter nach Berlin zu fahren. Andere fahren mit dem Taxi wieder zurück nach Cottbus, um dort zu übernachten.
Sobald jeder eine Notlösung für sich gefunden hat, stellt sich den meisten die wichtige Frage: Erstattet die Deutsche Bahn (DB) die Kosten für die unterbrochene und ausgefallene Zugfahrt?
Dieser Anteil des Zugtickets wird in der Regel zurückerstattet
Wenn der Zug mehr als eine Stunde später als geplant am Ziel ankommt, müssen Eisenbahnunternehmen im Fern- und Nahverkehr 25 Prozent des Fahrpreises erstatten – so der Grundsatz. Ab 120 Minuten Verspätung sind es sogar 50 Prozent. Dies gilt für Verspätungen, für die die Eisenbahnunternehmen verantwortlich sind. Und dies auch bei Streik des Personals.
Und was ist, wenn man mit dem Deutschland-Ticket unterwegs ist? Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielbahnhof aufgrund einer Verspätung oder eines Zugausfalls im Nahverkehr erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 1,50 Euro pro Fall.
Beträge unter 4 Euro werden aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt, warnt jedoch die Deutsche Bahn. Daher weist die DB auf die Möglichkeit hin, mehrere Verspätungsfälle zu sammeln.
Wird bei Zugausfall wegen Unwetter die Kosten erstattet?
Im Juni 2023 ist die Verordnung 2021/782 der Europäischen Union in Deutschland in Kraft getreten. Damit sind Eisenbahnverkehrsunternehmen in bestimmten Fällen nicht mehr zu einer Entschädigung bei Verspätungen verpflichtet.
Zu diesen Fällen zählen:
- Umstände, die durch das Verschulden eines Fahrgastes oder Verhalten eines Dritten hervorgerufen werden (beispielsweise Betreten der Gleise, Kabeldiebstahl, Polizeieinsätze oder Bombenentschärfungen).
- und außergewöhnliche Umstände wie große Naturkatastrophen.
„Ein gewöhnliches Unwetter fällt nicht unter diese Kategorie“, sagt ein Bahnsprecher. „Daher werden Kunden in der Regel bei Verspätungen eine Entschädigung im vollen Umfang gemäß den Fahrgastrechten erhalten.“
Fällt der Sturm, der am 26. Juni 2025 Cottbus getroffen hat, richtig unter die Kategorie „gewöhnliches Unwetter“? Der Bahnsprecher könne zu dieser Einzelfallbetrachtung keine Stellung nehmen. Er verweist auf die DB Dialog GmbH, also das Kundenzentrum. Dieses hat vor dem Veröffentlichungsdatum nicht auf die Anfrage der Redaktion geantwortet.
Werden Taxikosten nach Cottbus oder Berlin von der DB bezahlt?
Und was ist mit den Taxikosten? Diese werden von dem Bahnunternehmen in der Regel nur erstattet:
- wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht bis 24 Uhr erreicht wird,
- oder wenn die planmäßige Ankunft am Zielort zwischen 0 und 5 Uhr liegt und um mehr als 60 Minuten verspätet wird.
In diesen Fällen werden Taxikosten bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstattet. Voraussetzung ist jedoch, dass kein anderes Verkehrsmittel vom Eisenbahnunternehmen bereitgestellt wird und eine Kontaktaufnahme mit dem Eisenbahnunternehmen vor Ort (DB-Verkaufsstelle, DB-Information oder Zugpersonal) nicht möglich ist.
Der RE2-Zug mit Abfahrt aus Cottbus um 19.04 Uhr ist am 26. Juni bis circa 4.30 Uhr am Bahnhof Kunersdorf stehen geblieben. Nur so spät in der Nacht konnte er mit einer Loko nach Cottbus abgeschleppt werden. Es wurde jedoch ein Busnotverkehr mit einem Ersatzbus eingerichtet. Dieses Verkehrsmittel hat nämlich Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative. Deswegen werden in diesem Fall keine Taxikosten erstattet.
So ist das Kundenzentrum in Brandenburg zu erreichen
Die Beschäftigten des Kundendialogs Regio Nordost (zuständig für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) sind unter den Telefonnummern 0331 235-6881 oder 0331 235-6882 zu erreichen oder noch die E-Mail-Adresse kundendialog.berlin-brandenburg@deutschebahn.com.
Eine Entschädigung kann auf drei Wegen angefragt werden: digital über das Kundenkonto auf der Webseite der Deutschen Bahn, in der App DB Navigator oder mit einem Fahrgastrechteformular per Post.


